Beerdigungskosten absetzbar - sehr spezieller Fall nach Hausüberschreibung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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catpower
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Registriert: 22. Aug 2019, 10:16

Beerdigungskosten absetzbar - sehr spezieller Fall nach Hausüberschreibung

Beitrag von catpower »

Hallo, ich habe meine Frage bereits an anderer Stelle gestellt - allerdings unterschiedliche Meinungen erhalten. Deshalb versuche ich jetzt noch einmal hier und wäre sehr dankbar über Antworten:

Meine Oma hat meinem Vater in den frühen 80ern ihr Haus überschrieben (im Wege der vorweggenommenen Erbfolge). Im Vertrag wurde ihr u.a. lebenslängliches Wohnrecht zugestanden, häusliche Hege und Pflege in alten und kranken Tagen und die Ausrichtung einer standesgemäßen Beerdigung. Der Bruder meines Vater hat eine Abfindung bekommen. Einige Jahre später ist mein Vater gestorben und das Haus + die verschiedenen Verpflichtungen des Vetrages sind zu je 1/2 auf meine Mutter und mich übergegangen. Ich war damals 10 Jahre alt.

Nun ist meine Oma gestorben und es geht mir um die steuerliche Absetzbarkeit der Beerdigungskosten- geerbt habe ich von ihr nichts (ihr noch vorhandener Besitz ist komplett an ihren anderen Sohn übergegangen), auch hat sie keine Rücklagen für die Beerdigung gehabt, da meine Mutter und ich ja rechtlich dafür aufkommen müssen. Allerdings ist das Haus ja damals an uns übergegangen, das wir demnächst verkaufen möchten- wann ist allerdings noch ungewiss) und ich weiss nicht, inwiefern das als Erbe gezählt wird. Jedoch haben wir es ja von meinem Vater geerbt und nicht direkt von ihr. Wobei man natürlich auch so argumentieren könnte, dass wir das Haus von meinem Vater geerbt haben und somit auch alle daraus resultierenden Verpflichtungen und es damit die Beerdigung keine außergewöhnliche Belastung ist, sondern eine vetraglich geregelte Angelegenheit. Da sie die letzten Jahre in einem Pflegeheim gelebt hat und wir vetragliche Vereinbarungen wie häusliche Hege und Pflege usw. nicht mehr wahrnehmen konnten, wurden diese Leistungen auch in einen Unterhalt umgerechnet, den meine Mutter und ich monatlich zahlen mussten....

Aus persönlichen Gründen zahle ich die Beerdigung voll und nicht nur zur Hälfte. Wären dann zumindest die freiwillig gezahlten 50% absetzbar?

Und wie sollte ich den Fall dem Finanzamt schildern? Alles an Informationen auf einem Extrablatt aufschreiben und Verträge usw. beilegen?
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Beerdigungskosten absetzbar - sehr spezieller Fall nach Hausüberschreibung

Beitrag von schlauelia »

mein Tipp: setzen Sie einfach die nachweisbare volle Zahlung für die Beerdigung Ihres Vaters als a.o. Belastung an und warten Sie ab, wie das FA reagiert!

dann wieder melden!
Lia
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