"Heimfahrten" steuerlich absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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AtomosX
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mai 2019, 11:20

"Heimfahrten" steuerlich absetzbar?

Beitrag von AtomosX »

Sehr geehrte Mitglieder,

ich bin berufsbedingt von meinem Geburts-/Heimatort weggezogen. An meinem Arbeitsort ist der Hauptwohnsitz angemeldet. Meinen Heimatort habe ich abgemeldet. Nun ist es so, dass ich sehr regelmäßig (mindestens 2x im Monat) meinen Heimatsort aufsuche, da dort meine Eltern und Freunde leben und ich dort meinen Lebensmittelpunkt habe. Während dieser Zeit wohne ich unentgeltlich bei meinen Eltern. Von meinem Heimatort fahre ich dann montags direkt zur Arbeit. Die Distanz beträgt dabei etwa 150km, was mich außergewöhnlich belastet. Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen?

Wenn ja wie erbringe ich den Nachweis? Ich bin an meinem Heimatort im Fitnessstudio angemeldet. Bei Heimfahrten besuche ich das Fitnessstudio immer. Reicht es als Nachweis aus, dass ich an den entsprechenden Wochenenden an meinem Heimatort war?


Vielen Dank für eure Hilfe.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: "Heimfahrten" steuerlich absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen? Nein - das ist ja keine doppelte Haushaltsführung, und nur dann kann man Heimfahrten absetzen.
ich bin berufsbedingt von meinem Geburts-/Heimatort weggezogen. Das wiederum (also der Umzug) wäre absetzbar, falls es noch nicht zu lange her ist und für das betreffende Jahr noch keine Steuererklärung gemacht wurde.
AtomosX
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mai 2019, 11:20

Re: "Heimfahrten" steuerlich absetzbar?

Beitrag von AtomosX »

Dieser Artikel behauptet aber was anderes:

www.buhl.de/steuernsparen/auch-ohne-eigenen-hausstand/amp/

Ich werde mich mit der Frage direkt an das Finanzamt wenden.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: "Heimfahrten" steuerlich absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Dieser Artikel behauptet aber was anderes: Dieser Artikel erwähnt ein Urteil des FG München, welches nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (was auch in dem Artikel steht). Und allein die Tatsache, dass es da ein FG-Urteil gibt, zeigt ja, dass das nicht einfach so beim Finanzamt durchgegangen ist...
Ich werde mich mit der Frage direkt an das Finanzamt wenden. Welches Ihnen vermutlich sagen wird, dass Sie sich an einen Steuerberater wenden sollen - Finazämter sind nicht sehr auskunftsfreudig.
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