Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Michael_HH
Beiträge: 3
Registriert: 5. Mär 2019, 19:46

Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Beitrag von Michael_HH »

Guten Tag,

die Definition der außergewöhnlichen Belastung würde den folgenden Fall meiner Meinung nach NICHT ausschließen.
Allerdings ist Vorsicht besser als Nachsicht, daher bitte ich um Ihre Meinung:

Es wurde ein Haus gebaut. Im Bau wurde ein erheblicher Mangel verursacht, denn in den Keller lief Wasser von außen.
Dann ging der Bauträger in die Insolvenz.

Keine Versicherung, keine Gewährleistung, niemand, der für den Schaden eintritt.
D.h. die vollen Kosten der Mangelbeseitigung treffen mich. Ich konnte dies nicht vorher sehen, ich hätte es nicht versichern können, und niemand sonst trott für den Schaden ein.

Das sind m.E. außergewöhnliche Belastungen, die ich in der SE eintragen möchte. Es geht dabei um eine Rechnung der vollständigen Sanierung.

Wäre das korrekt?

--> Falls es "Interpretationssache" ist, und ich die Koste eintrage: Werden diese Angaben ignoriert, oder bekommt man Ärger, falls der Beamte es anders sieht?

Danke & schöne Grüße,
MIchael
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Beitrag von schlauelia »

mE geht das nicht!

Hausbau ist Privatsache und fällt in keine Einkunftsart und auch nicht unter den Begriff a.o. Belastung!

Lia
Michael_HH
Beiträge: 3
Registriert: 5. Mär 2019, 19:46

Re: Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Beitrag von Michael_HH »

Danke für die Einschätzung.

Aber ist die Pflege von Verwandten nicht auch Privatsache?
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Beitrag von Severina »

Ich denke auch nicht, das dies eine außergewöhnliche Belastung ist. Diese muss zwangsläufig anfallen:

Grundsätzlich sind nur solche Aufwendungen abziehbar, die einen Bereich der Lebensführung betreffen, welcher der individuellen Gestaltung des Steuerpflichtigen entzogen ist

Das sehe ich hier nicht, Sie hätten den Schaden z.B. durch den Einsatz eines professionellen Baubetreuers - was auch vielfach empfohlen wird - ggf. verhindern können. Nichtsdestotrotz können Sie aber den Antrag stellen.
Michael_HH
Beiträge: 3
Registriert: 5. Mär 2019, 19:46

Re: Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Beitrag von Michael_HH »

Danke.
Der Bau wurde durch einen Sachverständigen begleitet. Der Mangel war im wahrsten Sinne des Wortes versteckt.

Was passiert denn, wenn ich die Kosten in meine SE eintrage? Wenn der Finanzbeamte sie nicht anerkennt, bekomme ich dann eine Strafe, oder werden sie nur gestrichen?

Schöne Grüße,
Michael
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Beitrag von schlauelia »

wenn Sie die Ausgaben eintragen, wird abgelehnt - Strafe mE nicht!
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Mängelbeseitigung nach Insolvenz

Beitrag von Severina »

Da agB nur auf Antrag ($ 33 Abs. 1 EStG) gewährt werden, stellt die Eintragung der Kosten in die Erklärung nur den Antrag dar - wenn ein Antrag abgelehnt wird, ist das natürlich nicht mit einer Strafe verbunden.
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