Unterhalt an Bedürftige - wie rechnet das Finanzamt?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bartfratze
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Registriert: 29. Jan 2019, 23:37

Unterhalt an Bedürftige - wie rechnet das Finanzamt?

Beitrag von Bartfratze »

Hallo,

ich habe meine mit mir zusammenlebende Verlobte in 2017 unterstützt und habe dies dieses Jahr in meiner Steuererklärung auch so angegeben. Dabei habe ich dann, rein interessehalber, ein bisschen mit den Eingabemasken gespielt und bin zu Großteil auch dahintergestiegen, wie das Programm zum letztlich abzugsfähigen Betrag gelangt. In einer bestimmten Konstellation jedoch ist mir das ganze ein bisschen Rätselhaft, es lässt mir keine Ruhe und ich hoffe hier kann mir jemand helfen un Licht ins Dunkel bringen :D

Ich habe jetzt mal fiktiv angegeben, dass ich einen 3-Personenhaushalt vom 01.09. bis zum 31.12. unterstützt habe (mit welchem Betrag, dazu komme ich gleich noch).
Von den Personen im Haushalt sind nur zwei von mir Unterstützungsbedürftig, die dritte nicht. Gehen wir mal von ner WG aus mit Sohn und Tochter (kein Kindergeld, keine Freibeträge) und nem Freund von denen. Krankenkassenbeiträge (mit Anspruch auf Krankengeld) für die Tochter sind 300€, für den Sohn 400€. Beide sind Versicherungsnehmer und zahlen die Leistungen von den nicht-pauschal versteuerten Lohneinkünften. Sohn und Tochter haben kein relevantes Vermögen, die Einkünfte sind im Jahr wie folgt.

Tochter:

01.04.-31.05. 1000€
01.09.-31.12. 2400€
Einkünfte als Arbeitnehmer im relevanten Zeitraum: 2400€
Anteilige Werbungskosten für den relevanten Zeitraum: 667€
Anteiliger Freibetrag für den relevanten Zeitraum: 624€/12*4=208€
Relevante Einkünfte abzgl. WK und Freibetrag: 1525€
Anteiliger Unterstützungshöchstbetrag: 735€*4+300€*0,96=3228€
Um relevante Einkünfte verminderter Höchstbetrag: 3228€-1525€=1703€


Sohn:

01.02.-31.03. 700€
01.09.-31.12. 3000€
Einkünfte als Arbeitnehmer im relevanten Zeitraum: 3000€
Anteilige Werbungskosten für den relevanten Zeitraum: 667€
Anteiliger Freibetrag für den relevanten Zeitraum: 624€/12*4=208€
Relevante Einkünfte abzgl. WK und Freibetrag: 2125€
Anteiliger Unterstützungshöchstbetrag: 735€*4+400€*0,96=3324€
Um relevante Einkünfte verminderter Höchstbetrag: 3324€-2125€=1199€


Meines Wissens ist es nun so, dass das Finanzamt meine Unterstützungsleistungen nicht auf die einzelnen Personen, sondern auf den unterstützten Haushalt bezieht und im Regelfall davon ausgeht, dass meine Zahlungen zu gleichen Teilen an die Bewohner fließen, unabhängig davon, ob der konkrete Bewohner nun bedürftig ist und wie hoch der tatsächliche Höchstbetrag für diesen sein mag.
Nun habe ich im Steuerprogramm (ElsterFormular) mal nur die Höhe der Zahlungen variiert und geschaut, wie sich das auf den anrechenbaren geleisteten Unterhalt auswirkt.
Unter dieser Voraussetzung bin ich davon ausgegangen, dass ich 3*1199€=3597€ als Unterhaltsleistung eingeben muss, wenn ich den Höchstbetrag meines fiktiven Sohnes voll ausschöpfen möchte. Jetzt hat sich aber beim herumspielen mit Elster gezeigt, dass dies tatsächlich schon viel früher bei 3397€ der Fall ist, so als ob zu meinen tatsächlich geleisteten Zahlungen 200€ obendrauf gerechnet werden. Bis zu einer von mir geleisteten Zahlung von 3098€ werden sogar 350€ draufgerechnet.

Kann mir irgendjemand erklären, wie das genau zustandekommt?

Vielen Dank schonmal :)
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