Bestattungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Matthias68
Beiträge: 1
Registriert: 28. Jan 2019, 13:39

Bestattungskosten

Beitrag von Matthias68 »

Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Eure Hilfe.
Meine Frau verstarb im Januar 2017. In meiner Steuererkärung machte ich Bestattungskosten von rund 9500€ als außergewöhnliche Belastung geltend, die das Finanzamt unter dem Hinweis auf §§ 1967,2060 BGB nicht anrechnet.
Meine Frau hatte zwei erwachsene Kinder, die Begünstigte einer Lebensversicherung waren. Die Bestattungskosten wurden, aus sittlichen Gründen, allein von mir getragen.
In den Erläuterungen zum Bescheid steht noch folgender Satz:

"Verzichtet ein Erbe auf einen Ausgleichsanspruch, liegt insoweit eine freiwillige Zahlung der Bestattungskosten vor und es ist keine Zwangsläufigkeit mehr gegeben. Die Bestattungskosten können steuerlich daher nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden."

Kann mir vielleicht jemand in verständlichen Worten den Sachverhalt erklären und/oder mir Tipps geben, wie ich weiter vorgehen sollte.
Vielen Dank
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Bestattungskosten

Beitrag von Severina »

Schauen Sie mal hier herein, das dürfte es erklären:

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/beerdigungskosten-voraussetzungen-fuer-den-abzug-als-aussergewoehnliche-belastung

Beerdigungskosten sind aus dem Nachlass zu zahlen, die rechtliche Verpflichtung hat der Erbe/haben die Erben. Nur, wenn die Kosten das Erbe übersteigen, kommt ein Abzug als agB in Frage.

Folgende Szenarien:

1. Sie sind selbst auch Erbe geworden und der Wert des Ihnen zugeflossenen Erbteils übersteigt die Bestattungskosten => keine agB

2. Sie sind selbst auch Erbe geworden und der Wert des Ihnen zugeflossenen Erbteils unterschreitet die Bestattungskosten ODER
3. Sie sind selbst nicht Erbe geworden

=> Sie hätten von den Stiefkindern die Erstattung der (übersteigenden) Kosten verlangen können.

Da Sie dies nicht gemacht haben, haben Sie die Kosten freiwillig und nicht zwangsläufig getragen, => keine agB

Ich sehe hier ohne Kenntnis aller Umstände keine weitere Möglichkeit.
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