Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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HuckJ
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Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von HuckJ »

Hallo,
Ich habe diese Situation das erste Mal und weiß da nicht so ganz weiter.

Und zwar hatte ich 2015 ein paar Zahnarztsitzungen mit Kronen, Füllungen und Prophylaxe.
Die Sitzungen lagen bei 3500 Euro, die KK gab einen Zuschuss von 7xx Euro.
Bezahlt habe ich + Füllungen (die waren ohne Zuschuss) 2800 Euro.
Prophylaxe war eine weitere Position. 65 Euro, die Krankenkasse gibt regulär auf Prophylaxe 30 Euro Zuschuss, wenn man Bescheid weiß und nachhakt.

Jetzt die Frage, kann ich einfach die reinen 2800 Euro als "Andere außergewöhnliche Belastungen" angeben (da ich die ja bezahlen musste),
oder muss ich dort den Betrag der Behandlung (ca. 3500) angeben und dann in anderen Feldern die Erstattung eintragen ?
Die Rechnung vom Zahnarzt lautete bereits über den geminderten Betrag.
Bei der Prophylaxe dagegen ist es so, man bezahlt die 65 Euro per Überweisung an den Zahnarzt. Dann Brief an die Krankenkasse und die überweisen 30 Euro auf das private Konto.

Wäre super, wenn mir das jemand sagen könnte.
Ich werde die Steuererklärung persönlich mit Unterlagen zur Einsicht einreichen und könnte darauf hinweisen, aber weiß nicht ob das nicht einfach komplett falsch ist, wenn ich das so eintrage.

MfG HuckJ
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von muemmel »

Wäre super, wenn mir das jemand sagen könnte. Schon mal einen Blick in den Mantelbogen geworfen? Da steht es eindeutig drin (2017 war es Zeile 67) - es ist stets die Gesamtsumme und die Erstattung anzugeben.
Jetzt die Frage, kann ich einfach die reinen 2.800 Euro als "Andere außergewöhnliche Belastungen" angeben (da ich die ja bezahlen musste) Nein. Das wäre auch sinnfrei - dann zieht das FA halt die 700 Euro von den 2.800 Euro ab und rechnet mit einer Belastung von 2.100 Euro: Das dürfte kaum in Ihrem Sinne sein...
HuckJ
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Registriert: 6. Dez 2018, 22:36

Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von HuckJ »

Also nochmal, hatte ich nicht deutlich geschrieben.
Habe jetzt auch mal die korrekten Beträge da.

3311 Euro war der Betrag vom Heil -u. Kostenplan also dem Kostenvoranschlag vor der Behandlung.
Der wurde an die Krankenkasse geschickt.

Daraufhin kam eine Zusage, dass sie 758 Euro übernehmen.

Dann waren die Behandlungen.

Ich bekam eine Rechnung über 2520 Euro vom Zahnarzt. Die habe ich bezahlt.

Mir lag also im Prinzip nie eine Rechnung über den Gesamtbetrag vor, sondern nur ein Kostenvoranschlag.

Bei der Prophylaxe ist es klar. 65 Euro an Zahnarzt bezahlt, später 30 Euro von der Krankenkasse aufs Konto überwiesen bekommen.
Das nenne ich eine Erstattung im eigentlichen Sinne.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von muemmel »

Na, dann tragen Sie 3376 Euro in die erste und 788 Euro in die zweite Spalte ein.
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von schlauelia »

es geht um ESt 2015??
muemmel
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Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von muemmel »

es geht um ESt 2015?? Ganz offensichtlich, da es so in der Sachverhaltsschilderung steht. Ist ja auch weiter kein Problem - der TE liegt noch in der Frist und kriegt nette Zinsen, wenn er eine Erstattung bekommt.
HuckJ
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Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von HuckJ »

Hallo nochmal,
leider finde ich im Internet nichts darüber, ob ich in Zeile 70 des Mantelbogens nochmal den Betrag (Zahnarzt etc. minus Erstattung ausgerechnet) eintragen muss oder das frei lassen muss.
Der Begriff "haushaltnahe Dienstleitungen" ist für mich unklar. Die Hilfe dazu habe ich mir durchgelesen, hat mir nicht weitergeholfen was da steht.

Ist das letzte Puzzleteil was mir fehlt, damit ich das endlich fertig bekomme.

Ich benutze die PDF Bögen und habe soweit alles andere fertig, muss es nur noch ausdrucken...


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muemmel
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Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von muemmel »

"Die haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und für die stattdessen eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird" (Wikipedia) - schon von daher ist ja klar, dass ein Zahnarzt, selbst wenn er ins Haus käme, keine HND sein kann: Zahnarzttätigkeiten werden ja wohl kaum "gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt"...
HuckJ
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Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von HuckJ »

Vielen Dank für die Antwort :)
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zahnarzt - Erstattungen von der KK extra aufführen ?

Beitrag von schlauelia »

Frage und Daten passen nicht zusammen! Hier ( Zeilen 67/68) geht es nicht um Pflegeleistungern!
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