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Hotel statt Zweitwohnung

Verfasst: 12. Jul 2010, 16:30
von Lindalu
Hallo zusammen,
habe hier im Zusammenhang mit jobbedingten Umzügen jetzt schon einiges über die Absetzbarkeit von Zweitwohnungen gefunden, was mich jedoch interessiert ist, wie sieht es mit Hotelzimmern aus. In der Regel hat man doch eine 6-monatige Kündigungsfrist, da macht es doch mehr Sinn, sich erstmal ein möbliertes Zimmer, bzw. ein Hotelzimmer zu mieten und abzuwarten, ob man den Job überhaupt bekommt. Für Wohnungen muss man in der Regel ja auch noch Kaution hinterlegen und oder renovieren.
Da wäre ein Hotelzimmer doch unter Umständen günstiger oder :?:

Grüße
Lindalu

Re: Hotel statt Zweitwohnung

Verfasst: 30. Sep 2010, 15:14
von Petz
Im Rahmen einer doppelten Haushaltführung kommt es auf die Art der Unterkunft nicht an.

Das kann auch Jugendherberge oder Zeltplatz oder Hotel sein...

Gruß

der Petz