Entfernungspauschale bei 2 Wohnungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tenk83
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Entfernungspauschale bei 2 Wohnungen

Beitrag von Tenk83 »

Guten Morgen an alle Mitleser,

ich habe da eine Frage bezüglich der Entfernungspauschale.

Ich pendle 2 AT (Arbeitstage) in der Woche von meinem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstelle (7km). 3 AT die
Woche aber von meiner Freundin aus (65 km). Nun habe ich folgendes auf Finanztip.de gelesen.

"Mehrere Wohnungen: Wer nicht nur von einer Wohnung aus zur Arbeit fährt, kann Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung nur dann für die Entfernungspauschale zugrunde legen, wenn diese den Lebensmittelpunkt bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Ein Reizthema war hierbei immer wieder beispielsweise das ehemalige Kinderzimmer bei den Eltern. Deshalb gilt seit 2014 als eine Bedingung, damit eine Wohnung als Ort des Lebensmittelpunkts gelten kann, dass Sie sich mit mindestens 10 Prozent der Lebenshaltungskosten für Miete, Lebensmittel und Ähnlichem beteiligen."


Meine Frage ist nun, ob ich da auch was angeben kann? Muss ich dort auch irgendwie gemeldet sein? Wie beweise ich die Beteiligung an den Kosten?

Gruß und Dank vorab,

Dirk.
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