Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mischa
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Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Mischa »

Hallo erstmal, ich bin neu hier und möchte dieses Jahr zum ersten mal meine Steuererklärung abgeben. Für 2017 möchte ich lediglich Medikamentenkosten und Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen.

Allerdings habe ich in den Jahren 2015 und 16 mehrere hundert Euro für meine Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlt da ich Schüler und zu alt für eine familiäre Mitversicherung war. Den Lebensunterhalt bestritt ich durch sehr spärliches Bafög, Wochenendarbeit und kleine Zuschüsse seitens der Eltern.

Nun stellt sich die Frage wie ich diese Kosten absetzen kann und/oder genauer gesagt wo diese einzutragen sind?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus fürs Antworten und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Severina
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Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Severina »

Die in 2015 und 2016 gezahlten KV-Beiträge hätten in Steuererklärungen für 2015 und 2016 angesetzt werden können - der Schilderung nach hätten sie sich aber mangels steuerpflichtiger Einkünfte nicht ausgewirkt. Krankenversicherungsbeiträge sind keine Werbungskosten, sondern Vorsorgeaufwendungen - aus diesen ergeben sich keine Verlustvorträge (Hinweis für den Fall, dass Sie dies im Hinterkopf haben).

In 2017 können nur KV-BEiträge angesetzt werden, die in 2017 bezahlt wurden - Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 17.
schlauelia
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Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von schlauelia »

liegt denn das Einkommen über dem Grundfreibetrag? Warum wollen Sie eine Steuererklärung abgeben? Erwarten Sie Erstattungen?
Mischa
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Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Mischa »

Ich denke schon, dass ich über den Grundfreibetrag komme. Sind diese Beiträge also nicht erstattungsfähig? Ich habe eben Schreiben erhalten von meiner Krankenkasse bekommen, dass ich diese Beiträge angeben soll?
Mischa
Beiträge: 5
Registriert: 25. Feb 2018, 21:00

Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Mischa »

Dazu ist vielleicht no zu sagen, dass es sich um Pflichtversicherung also um keine private handelt.
Severina
Beiträge: 1284
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Severina »

'Erstattungsfähig' sind Krankenversicherungsbeiträge sowieso nicht - es sind ja keine Steuern. Es gilt die Abschnittsbesteuerung - die Besteuerungsgrundlagen werden für einen bestimmten Zeitabschnitt - ein Kalenderjahr - festgestellt. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt des Geldzu- oder Abflusses an. Was Sie 2015 bezahlt haben, können Sie nicht in 2017 in die Steuererklärung eintragen.
Ihre Krankenversicherung hat Ihnen ein Standardschreiben geschickt, die kennen ja Ihre Einkünfte nicht und können somit auch nicht wissen, ob sich bei Ihnen Krankenversicherungsbeiträge steuerlich auswirken.
Mischa
Beiträge: 5
Registriert: 25. Feb 2018, 21:00

Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Mischa »

Ist es nicht so, dass ich als private Person 4 Jahre rückwirkend eine Erklärung abgeben kann?

Was heisst nicht erstattungsfähig? Ich bin mir sicher für diese Jahre über dem Grundfreibetrag zu liegen, und mich interessiert eben ob sich diese Beiträge absetzen lassen.

Ich entschuldige mich wenn ich hier sehr allgemeine Fragen stelle aber wie bereits erwähnt mache ich dieses Jahr meine erste SE und bin somit absoluter Neuling.
muemmel
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Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von muemmel »

Ist es nicht so, dass ich als private Person 4 Jahre rückwirkend eine Erklärung abgeben kann? Ist es. Das ändert aber nichts an der Abschnittsbesteuerung.

Was heisst nicht erstattungsfähig? Ich bin mir sicher für diese Jahre über dem Grundfreibetrag zu liegen, und mich interessiert eben ob sich diese Beiträge absetzen lassen. "Erstatten" und "absetzen" sind völlig verschiedene Dinge. Und was nun den Grundfreibetrag anbelangt: Sie meinen, Sie sind da drübergekommen, OHNE Steuern zu zahlen? Denn Sie schreiben nirgends, Sie hätten welche bezahlt - wovon soll da also was abgesetzt werden?
Severina
Beiträge: 1284
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Severina »

Mischa hat geschrieben: 27. Feb 2018, 12:29 Ist es nicht so, dass ich als private Person 4 Jahre rückwirkend eine Erklärung abgeben kann?

Doch. Aber wenn in den Jahren die steuerpflichtigen Einkünfte so niedrig waren, dass keine Steuern fällig werden, dann nützen Ihnen die KV-Beiträge doch nichts. Sie bekommen nur dann Steuern erstattet, wenn sie auch welche bezahlt haben, negative Steuern gibt es nicht. Und wie schon in meiner ersten ANtwort geschrieben: Mit Krankenversicherungsbeiträgen kann man keine Verlustvorträge produzieren. Das geht nur mit Werbungskosten. KV-Beiträge sind keine Werbungskosten.


Was heisst nicht erstattungsfähig?

Erstattungsfähig würde bedeuten, dass Sie die KV-Beiträge erstattet bekommen. Das gibt es aber nicht. Sie könnten höchstens Steuern erstattet bekommen - WENN Sie welche bezahlt haben.

Ich bin mir sicher für diese Jahre über dem Grundfreibetrag zu liegen, und mich interessiert eben ob sich diese Beiträge absetzen lassen.

Sie schrieben doch selbst im Ausgangspost, dass Sie in 2015 + 2016 von geringfügigem BAföG (nicht steuerpflichtig), Wochenendarbeit und Zuschüssen der Eltern (nicht steuerpflichtig) gelebt haben - und mit der Wochenendarbeit liegen Sie über dem Grundfreibetrag? Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht auf die Summe der Einkünfte, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Da sind z.B. 1000 € Werbungskostenpauschale und 36 € für Spenden etc. schon abgezogen.


Ich entschuldige mich wenn ich hier sehr allgemeine Fragen stelle aber wie bereits erwähnt mache ich dieses Jahr meine erste SE und bin somit absoluter Neuling.
Es gibt keine dummen Fragen! Jeder hat mal angefangen. Vorschlag: Laden Sie sich die Elster-Software herunter und versuchen Sie sich einfach mal an den Formularen - als Übung.
Mischa
Beiträge: 5
Registriert: 25. Feb 2018, 21:00

Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von Mischa »

Ok danke das hilft mir schon mal weiter. Es ist so, dass ich vor und nach Beendigung des Schuljahres 15/16 auch gearbeitet habe. Und ich werde nach grobem Überschlagen nicht weit, aber wahrscheinlich über dem Grundfreibetrag liegen. Das muss ich natürlich nochmal genauer nachrechnen.

Die Formulare habe ich mir online heruntergeladen und dann ausgedruckt.

Was wo einzutragen ist, ist für mich dabei eben als Neuling schwierig. Die Vorteile die Elster bietet, erschliessen sich mir auch noch nicht wirklich.

Auch hege ich nach einem Versuch alles über eine Webseite abzuwickeln ein wenig Skepsis.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Selbstbezahlte K.V. Beiträge

Beitrag von muemmel »

Und ich werde nach grobem Überschlagen nicht weit, aber wahrscheinlich über dem Grundfreibetrag liegen. Das muss ich natürlich nochmal genauer nachrechnen. Und - haben Sie da Steuern gezahlt? Denn ansonsten nutzt Ihnen die Überschreitung des GFB absolut nichts.
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