Rechnungen Kinderwunschbehandlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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queeny1977
Beiträge: 1
Registriert: 20. Feb 2018, 12:54

Rechnungen Kinderwunschbehandlung

Beitrag von queeny1977 »

Hallo zusammen,
evtl ist meine Frage etwas ungewöhnlich.
Ich wollte fragen ob man etwas, das in die aktuelle Lohnsteuererklärung einfliessen sollte, auch noch bei der Nächsten mit aufführen kann?

Hintergrund:
Derjenige der unsere Steuererklärung macht, weiß nichts von unserer Kinderwunschbehandlung. Das ist eh ein heikles Thema und wir haben das niemandem erzählt da wir schon seit 2,5 Jahren versuchen ein Kind zu bekommen.
Nun dachten wir ob es möglich ist noch etwas zu warten mit den Belegen, und bei einer evtl. Schwangerschaft, die ja dann offensichtlich wäre, das ganze aus 2017 erst nächstes Jahr abzurechnen?

Ich dachte evlt. geht ja sowas..weil manchmal könnte man ja z.B. auch etwas vergessen habe.

Vielen Dank vorab.
Gruß von Queeny
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Rechnungen Kinderwunschbehandlung

Beitrag von Severina »

Nein, das ist nicht möglich.

Es gilt der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, nach dem die Besteuerungsgrundlagen immer auf regelmäßige Zeitabschnitte bezogen ermittelt werden.

Wenn 'derjenige, der Ihre Erklärung macht', davon nichts wissen soll - beauftragen Sie einen Steuerberater, der ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (und wird sich persönlich auch nicht dafür interessieren).
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rechnungen Kinderwunschbehandlung

Beitrag von schlauelia »

oder reichen Sie nach Abgabe der Erklärung durch den Stb die Unterlagen dazu getrennt ein - per Brief...
Lia
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