Unterhalt für Kind Student Nachweis

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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igolamos
Beiträge: 2
Registriert: 8. Mär 2017, 20:36

Unterhalt für Kind Student Nachweis

Beitrag von igolamos »

Hallo zusammen,

nachdem ich mir die Finger wundgegoogelt habe versuche ich es mal hier: Sohn Student, seit Mitte 2016 kein Kindergeldanspruch mehr, kein eigenes Einkommen und Kapital, wohnt bei uns im Haushalt. Er bekommt von uns einen gewissen Betrag als "Taschengeld" überwiesen und die Studiengebühren wurden auch von uns direkt an die Uni Überwiesen. Allerdings sind sicherlich auch Bar- und Sachleistungen geflossen (Mutter, hast du mal 60 €, ich will mir gleich eine Monatsfahrkarte kaufen?).
Beim Googeln findet man zum Thema Nachweis in diesem Falle entweder garnichts oder "nur der Bankbeleg zählt" oder "der Höchstbetrag nachweisfrei", letzteres sagt mir auch mein Steuerprogramm von vor 2 Jahres (jetzt brauche ich keines mehr).
Und: Hieße das Letztere, dass ich nur keine Nachweise brauche, wenn ich den Höchstbetrag angebe?

Über eine zumindest leicht- bis mittelbelastbare Antwort wäre ich froh, dann könnte Elster gleich tätig werden.

Vielen Dank schon mal!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Unterhalt für Kind Student Nachweis

Beitrag von schlauelia »

haben Sie ein EDV-Programm? Dort wird alles abgefragt: Kind bis Mitte 2016 noch Kindergeld, ab Folgemonat Unterstützungsleistungen - lebt im Haushalt usw....
Oder Formulare Unterhalt ansehen!

Lia
igolamos
Beiträge: 2
Registriert: 8. Mär 2017, 20:36

Re: Unterhalt für Kind Student Nachweis

Beitrag von igolamos »

Hallo Lia,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich aber wohl nicht richtig ausgedrückt: Mir geht es einzig und allein um die Frage des Nachweises. Steuerprogramm sagt Höchstbetrag ohne Nachweis, einige Steuerseiten sagen Höchstbetrag ohne Nachweis, andere sagen nur was man über Kontoauszüge nachweisen kann. Wie oben geschrieben: Über Auszüge kann ich nur einen Teil nachweisen. Was ist, wenn dann das FA ankommt und sagt: Nun weisen Sie mir den Höchstbetrag (oder jeden Betrag darunter) nach. Einfach frech sein und versuchen? Und hinterher dann sagen: Ätsch, kann nicht alles nachweisen?

Viele Grüße

Manfred
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Unterhalt für Kind Student Nachweis

Beitrag von schlauelia »

wenn es keine Nachweise gibt, kann man keinen einreichen - daher: eingeben und abwarten, was das FA nachfragt - die Angaben müssen natürlich stimmen.
Lia
Goldberg91
Beiträge: 8
Registriert: 15. Jul 2017, 13:39

Re: Unterhalt für Kind Student Nachweis

Beitrag von Goldberg91 »

Irgendwo in der EStDV/richlinien steht, dass der Höchstbetrag ohne Nachweis gilt, wenn der Unterstütze mit im Haushalt lebt. Ist auch logisch da quasi eigener Zugriff auf Strom, Kühlschrank etc.
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