Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von Christian123 »

Hallo,

ein Hartz4-Empfänger fasst beruflich kein Fuss und erhält ein Stepenium und erhält daher ab 1.12. keine staatlichen Bezüge mehr. Als Geringverdiener mit nun eigenem Gewerbe bleibt nach Abzug von Krankenkasse (300Eur) und Studiengebühr (350Eur) und Kosten für das Gewerbe (>200Eur) ev. 300Eur über wenn man alle Einkünfte mit einbezieht.

Der Student wohnt auch schon zu Hartz4-Zeiten in einer Wohngemeinschaft und wird/soll nun von dort ab 1.12. auch finanziell unterstützt werden, sofern das Gewerbe nicht richtig anzieht, was erstmal so aussieht und wegen der Doppelbelastung wahrscheinlich nicht einfacher wird.

Fragen:
Was kann der Unterstützer max. steuerlich im aktuellen Jahr ab 1.12. geltent machen?
Was ist ev. zu beachten, wenn vorher in der WG Hartz4 bezogen wurde, denn es geht nicht um eine Partnerschaft, sondern um eine Wohngemeinschaft im beiderseitigen Interesse.
Können ev. Verlustvorträge/Kosten vom Studium gesammelt werden, denn von 300Eur kann man schlecht Miete und Lebensunterhalt beziehen auch wenn unter dem Strich ev. keine Schulden gemacht werden. Es geht also um fiktive Verluste bis zum Existenzminimum.

Hat jemand ev. Erfahrungen oder Tipps?

Danke&Gruß
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von Christian123 »

Hallo ich habe hier noch etwas gefunden:

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuer ... paren.html

Die Frage ist, ob die Kosten für das Stuium später ev. auch noch geltend gemacht werden können!? In dem beschrieben Fall geht es darum, dass ein gewisses Einkommen zwar da ist, aber nicht genug zum leben, wobei in dem Fall von einem NULL-Einkommen gesprochen wird, aber am Ende aber 1000Eur netto ohne Einkommen zur Verfügung stehen. In meinem Fall nimmt man im Gewerbe zwar 1000Eur, hat aber entsprechen viele Ausgaben.

Ist es in der Tat so, dass keiner etwas sinnvoll steuerlich geltend machen kann?

Danke&Gruß
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von schlauelia »

in welchem Verhältnis steht der "Unterstützer" zum Studenten?

Bekommt der Student nur deswegen keine Hartz IV-Leistung mehr, weil er zuviel verdient bzw. ein Stipendium erhält?

Lia
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von Christian123 »

Hallo,
Unterstützter und Student stehen in keinem Verhältnis, sie wohne nur zu sammen. Mit einem Studium verliert man den Anspruch auf Hartz4 und muss alles selber tragen. Da Stipentium von 2000Eur p.a. ist völlig losglöst zu betrachten. In dem Link wird von einem Steuereeineinkommen NULL gesprochen, da hier Vater 650Eur gibt und der 400 Job "keine" Steuereinküfte sind. Der Student kann so Verlustvorträge machen und kann von 1000eur gut leben.

Wenn man aber ein Gewerbe betreibt und sich selber finanzieren muss und damit gerade 1000Eur Umsatz macht, sind die 1000Eur Einkünfte. Es bleiben nach Kosten nicht mal 300Eur zum leben über, was unter hartz4 ist. Wenn man alles selber zahlen muss ist die Frage was hier für später oder generell in dem Modell steuerlich geltend gemacht werden kann oder ob man die komplette Unterstützungen und Fortbildung steuerlich gar nicht geltend machen kann. Was nützt einem die steuerliche Absetzbarkeit in Jahren wo man durch die Fortbildung keine steuerrelevanz hat, weil man eh nichts zum Leben hat!?

Gibt es hier ev. Mindestgrenzen um die Verluste vortragen zu können, wenn man ohne Unterstützung nicht leben kann? Sollte der Unterstützer ev. ein Darlehen gewähren, was ist überhaupt machbar außer eine eingetragene Lebensgemeinschaft?
muemmel
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Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Der Student kann so Verlustvorträge machen und kann von 1000eur gut leben. Das geht aber nur, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt. Ob das hier der Fall ist, haben Sie bisher nicht erwähnt.
Der Unterstützer kann hier in keinem Fall irgendwas absetzen.
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von Christian123 »

Hallo,
es handelt sich um eine Zweitausbildung bzw. ein Studium der BWL was auf einer kaufm. Ausbildung aufgesetzt wird. Was heißt jetzt Verlustvorträge? Kann man also quasi die Kosten 2J. während des Studium sammeln und wenn man in Anschluss eine studiumbezogenen Beschäftigung hat absetzten. Das jährliche Absetzten bringt ja während des Studium ja nichts, da man von seinen Ersparnissen oder Dritten leben muss und ja so oder so kaum/keine Steuern spart un das Gewerbe nur betreibt um überhaupt ein paar Einnahmen zu haben.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von schlauelia »

dann haben Sie den Verlustvortrag nicht verstanden:
Zweitausbildung: Ausgaben sind "Werbungskosten" oder "Betriebsausgaben", die in jedem Jahr erklärt werden müssen und ggf. auch die Einnahmen des Jahres auf 0,-- oder gar auf einen Minusbetrag bringen: dieser Minusbetrag ist dann als Verlustvortrag im Folgejahr anzusetzen bzw. kumuliert mit weiteren Verlusten und führt in den Jahren danach zur Steuerentlastung.
muemmel
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Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von muemmel »

dann haben Sie den Verlustvortrag nicht verstanden Nun ja - betreibt der Student nun ein Gewerbe oder nicht? Denn einen Verlust hat er nur, wenn er mehr Ausgaben für das Studium hat als Gewinn aus dem Gewerbe. Würde er hingegen nur von der Unterstützung durch Andere leben, würde er einen Verlust erwirtschaften, den er dann später mit dem Einkommen verrechnen kann. Nur ist auch das tückisch: Nehmen wir mal an, er hat 2015 bis 2017 8.000 Euro Ausgaben für das Studium. Dann fängt er im Oktober 2017 einen Job mit 2.500 Euro Gehalt an. Die Steuern, die er auf die 7.500 Euro zahlt, kriegt er in jedem Fall wieder - er liegt ja unter dem Grundfreibetrag. Der Verlust aber ist weg (bis auf 500 Euro, die nach 2018 vorgetragen werden) und damit fast wirkungslos verpufft. Und nur zur Sicherheit: Kosten der allgemeinen Lebensführung, wie etwa Wohnen, Ernährung und Bekleidung sind natürlich keine Studienausgaben - in 2 Jahren auf 8.000 Euro zu kommen wäre also gar nicht so einfach.
Zuletzt geändert von muemmel am 19. Nov 2015, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Christian123
Beiträge: 32
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Re: Unterstützung von Studenten in einer Gemeinschaft absetzbar?

Beitrag von Christian123 »

O.k. verstanden, es ist also in diesem Fall sehr schwer etwas vernüftig geltend zu machen. Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Chris
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