Verlustvortrag nachtäglich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sascha-1990
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Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von Sascha-1990 »

Guten Tag,

ich hätte da eine Frage, ich habe das Internet schon durchsucht aber leider nichts wirklich aussagekräftiges für mich gefunden.

Ich habe von 2011 – 2014 studiert und im Jahr 2012, 2 Monate Vollzeit gearbeitet und nach Ende des Jahres auch direkt die Steuererklärung gemacht ohne an den Verlustvortrag zu denken und habe diesen dementsprechend auch nicht gemacht.
Die Erklärung liegt auch schon ein Jahr zurück, was bedeutet dass ich auch keinen Einspruch mehr einlegen kann.
Mein Problem ist jetzt das ich in dem Jahr 2012 hohe Kosten hinsichtlich des Studiums hatte und diese als Verlustvortrag geltend machen wollen würde.
Meine Frage an Euch: Kann ich diesen Verlustvortrag nachträglich noch geltend machen?

Im Steuerbescheid steht „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig“
Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich
- Der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG
- Der Höhe des Grundfreibetrages (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG)
- Der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Versorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG

Vielen Dank für Eure Hilfe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von muemmel »

Meine Frage an Euch: Kann ich diesen Verlustvortrag nachträglich noch geltend machen? Nö. Merken Sie sich eines: Steuerbescheide werden, wenn sie erstmal rechtskräftig sind, bloß noch zu Ihren Ungunsten geändert.
Interessehalber: Waren die Kosten höher als der Verdienst der 2 Monate? Wenn nicht, liegt ja ohnehin kein Verlust vor... Und war es überhaupt eine Zweitausbildung? Ansonsten gibt es nämlich auch keinen VV.
Sascha-1990
Beiträge: 7
Registriert: 20. Dez 2014, 19:30

Re: Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von Sascha-1990 »

Ja die Kosten lagen bei ca. 4000 € und die Einkünfte bei 1600 €.

Ja es war eine Zweitausbildung und für das Jahr 2011 habe ich den Verlustvortrag auch korrekt eingereicht und das wurde auch alles so akzeptiert.

Dann ist mir nur leider eingefallen das ich für 2012 bereits eine Erklärung gemacht habe ohne VV.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von muemmel »

Naja - eigentlich wandert der Verlust immer ins nächste Jahr, und das wäre ja hier 2012. Ehrlich gesagt - da bin ich überfragt. Rufen Sie doch mal den Sachbearbeiter beim Finanzamt an und fragen ihn, wie das ist, wenn für 2011 ein VV festgestellt wurde und die Erklärung für 2012 aber schon vorher stattfand - ob der VV dann nach 2013 "springt" oder wie das ist. Das würde mich nämlich auch interessieren.
Zuletzt geändert von muemmel am 8. Mai 2015, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
Sascha-1990
Beiträge: 7
Registriert: 20. Dez 2014, 19:30

Re: Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von Sascha-1990 »

Mach ich nächste Woche, ich geb hier dann nochmal bescheid.

Danke Ihnen erstmal :)
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von StephanM »

Hi,
Der Verlustvortrag 2011 kann nur in das Jahr 2012 vor- und 2010 zurückgetragen werden.
Wenn er nachträglich gemacht wird und nach 2012 vorgetragen wird, dann ist das ein Änderungsgrund für 2012 und sollte vom Amt automatisch berücksichtigt werden in einem geänderten Bescheid 2012.
Wirkt sich dieser Verlustvortrag auf 2012 so aus, das dort auch ein Verlust entsteht, dann erzeugt das einen Verlustvortrag 2012 nach 2013.
Problem für 2012: Neben dem Verlustvortrag ist es so gut wie unmöglich weitere Werbungskosten einzubringen, um den Verlustvortrag 2012 nach 2013 zu erhöhen. Das Problem Sind die Änderungsvorschriften, die eine begünstigendere nachträgliche Erfassung nur zulässt, wenn dir kein Verschulden zuzurechnen ist. Das einfache Vergessen bei der Steuererklärung ist leider dir zuzurechnen.
MfG
Sascha-1990
Beiträge: 7
Registriert: 20. Dez 2014, 19:30

Re: Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von Sascha-1990 »

Guten Abend,

ich habe eine Änderung des Steuerbescheides beantragt und neue Unterlagen beigelegt (Die höhere Kosten beinhalteten als der ursprüngliche Antrag).

Und siehe da, es hat funktioniert und die höheren Kosten wurden auch berücksichtigt :) Da hab ich mich aber ziemlich gewundert, ich hab mir gedacht, versuchen kann man es ja mal und siehe da :mrgreen:
sral1234
Beiträge: 1
Registriert: 10. Jun 2020, 17:43

Re: Verlustvortrag nachtäglich

Beitrag von sral1234 »

Hallo,

ich bin froh nach ewiger Suche mal jemanden mit einem ähnlichen Problem gefunden zu haben :D
Falls du hier noch aktiv bist:
Wie genau hast du den Antrag auf Änderung dann eingereicht? Über Elster?
Ich hoffe, du kannst mir da etwas weiterhelfen.

Vielen Dank und LG
Sral1234
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