Kindswohl

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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blue0711
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Registriert: 5. Jul 2013, 21:04

Kindswohl

Beitrag von blue0711 »

Außergewöhnlicher Titel, außergewöhnliche Umstände.

Ich habe im letzten und auch in diesem Jahr recht hohe Kosten gehabt, die in der mittlerweile gerichtlich festgestellten Kindswohlgefährdung (Umgangsaussetzung wurde beschlossen) meines leiblichen Kindes durch die psychische Erkrankung der Mutter (gutachterlich bestätigt) begründet sind.

Dazu zählen:
- Umzug (auch mein Heim-Büro, bin selbstständig)
- Neugründung Hausstand
- Psychologische Betreuung Kind und Vater
- Gerichts- und Anwaltskosten in zwei Verfahren:
- Auszug mit dem Kind (Mutter wollte das verhindern) - Vergleich
- Umgangsregelung (Mutter wollte Umgang gegen die Ablehnung des Kindes durchsetzen) - Beschluss

Ich würde diese Kosten gerne als außergewöhnliche Belastung geltend machen, da sie doch sehr hoch sind (alleine letztes Jahr insgesamt ca. 8.500 EUR, dieses Jahr voraussichtlich mit Scheidung nochmal 5-6.000 EUR)
Auf Basis der Grundsätze für außergewöhnliche Belastungen müsste das ja möglich sein.
Oder was spricht dagegen? Eventuell nur bei Teilen davon?

Als Nachweise lägen zB. die Gerichtsbeschlüsse und das Gutachten vor. Aber natürlich auch Stellungnahmen vom Jugendamt uä.
Insgesamt sehr viel.

Was würde das Finanzamt hier wohl sehen wollen, um das anzuerkennen?

Gruß
Kai
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kindswohl

Beitrag von muemmel »

Auf Basis der Grundsätze für außergewöhnliche Belastungen müsste das ja möglich sein. Eine kühne These. Die Anwalts- und Gerichtskosten für die Umgangsregelung dürften absetzbar sein. Ansonsten aber gab es ziemlich Einschnitte bei der Absetzbarkeit von Anwalts- und Gerichtskosten: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher ... osten.html Für Umzug und die Neugründung des Hausstandes dürfte ebenfalls nichts absetzbar sein. Kosten für Psychologen sind, soweit nicht von der Kasse übernommen, absetzbar. Die Sache mit der "zumutbaren Belastung" wissen Sie? Bei Ihnen dürften das 3 oder 4 % des Einkommens sein.
Kinderbetreuungskosten sind übrigens zu 2/3 als Sonderausgabe abziehbar - nur für den Fall, daß es da Kosten gab.
blue0711
Beiträge: 6
Registriert: 5. Jul 2013, 21:04

Re: Kindswohl

Beitrag von blue0711 »

Die Einschnitte sind mir bekannt.
Dennoch sind diese Beschreibungen halt nur auf alltägliche und typische Fälle zutreffend.
Daher ja die Frage.

Bei den Rechtskosten sehe ich auch die wenigsten Probleme, da ich ja durch die Kindswohlgefährdung sowohl rechtlich als auch sittlich dazu gezwungen war, diesen Weg zu gehen.
Es geht ja eben nicht nur um Unstimmigkeiten von Sorgeberechtigten, bei denen der Ansatz nicht möglich wäre.

Mit ist auch bewusst, dass die Umzugskosten zunächst mal tendenziell auf Ablehnung stoßen wird.

Meine Überlegung ist nur eben die:
Eine Umgangsaussetzung wegen Kindswohlgefährdung ist kein alltäglicher Vorgang, nicht mal häufig in Scheidungsverfahren. Sie ist eher ein Extremfall.
Da ist ja auch nichts, was man in irgendeiner Weise beeinflussen könnte (zwangsläufig):
Schwere psychische Erkrankung -> keine Handhabe gegen den Auslöser, weil fehlende unmittelbare Fremd- und Eigengefährdung -> existentielle Bedrohung (gesundheitlich wie finanziell) der anderen Familienmitglieder -> notwendiger Auszug, um Schaden abzuwenden.
Wenn jemand wegen einer Erkrankung gezwungen ist umzuziehen, kann er das ja auch ansetzen.
Im Grunde liegt das IMHO nicht viel anders.

Die Beschränkung auf zumutbare Kosten ist mir bewusst. In meinem Falle sind es 4%.
Es bleiben dennoch über 2500,- EUR potentielle Steuerersparnis alleine in einem Jahr "übrig" (auch weil noch weitere Arztkosten aufgelaufen sind, die nichts damit zu tun haben).
Daher lohnen sich durchaus umfangreichere Überlegungen.

Gruß
Kai
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kindswohl

Beitrag von muemmel »

Im Grunde liegt das IMHO nicht viel anders. Es fragt sich nur, ob Sie neben Ihren anderen Prozessen auch noch einen Prozeß am Finanzgericht führen wollen.
blue0711
Beiträge: 6
Registriert: 5. Jul 2013, 21:04

Re: Kindswohl

Beitrag von blue0711 »

Dann formuliere ich die Frage halt etwas um:
Kennt jemand Sonderfälle in diesem Bereich, bei denen Kosten anerkannt wurden?

Eine normale Suche ist dabei ja leider nicht zielführend, da man von Unmengen Wiederholungen der Standardsituation erschlagen wird.
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