Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zu meiner Steuererklärung. Ich bin dienstlich in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Für diese Unterkunft zahle ich jeden Monat einen gewissen Betrag. Ich habe allerdings vor meiner Ausbildung schon in der Stadt gewohnt, in der ich jetzt auch arbeite. Daher zahle ich Miete und die Unterkunft auch. Laut eines bekannten kann ich eine doppelte Haushaltsführung nicht angeben, da mein Dienstort und Wohnort der Gleiche ist. Gibt es noch andere Möglichkeiten diese Unterkunftskosten steuerlich abzusetzen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Gruß
Unterkunftskosten
Re: Unterkunftskosten
Gibt es noch andere Möglichkeiten diese Unterkunftskosten steuerlich abzusetzen? Probieren Sie es halt - es sind ja definitiv Kosten, die Sie ohne die Arbeit nicht hätten. Also sind es Werbungskosten. Erkennt das FA das nicht an, können Sie sich ja immer noch überlegen, ob Sie vor das Finanzgericht ziehen oder die Sache auf sich beruhen lassen.