Scheidungskosten absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
koelner1711
Beiträge: 1
Registriert: 18. Aug 2009, 11:33

Scheidungskosten absetzen

Beitrag von koelner1711 »

Hallo.
Das ich die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten absetzen kann, weiß ich nun.

Habe aber im Internet heute gelesen das es ggf. günstiger ist, wenn man die entstandenden Kosten zusammen absetzt.
Da man die Kosten bis zu einer Summe von bis zu 7% des Jahreseinkommens selber tragen muß?!

kurzes Beispiel (laut Internet):
Bei 40.000EUR Jahreseinkommen sind 6% =2400,-EUR.

Also sind Kosten bis zu dieser Summe selbst zu tragen und erst dadrüber hinaus absetzbar!?

Kann ich denn überhaupt mit der Steuererklärung für das Jahr 2009 die Kosten aus 2008 absetzen? Oder muß ich die direkt für 2008 geltend machen?

Bei mir lief die Scheidung über den Jahreswechsel, d.h. ich habe durch die Scheidung Kosten im Jahr 2008 und im Jahr 2009.
Und zwar ziemlich genau zur Hälfte. Ich erreiche in beiden Jahren nicht diese 2400EUR, nur in Summe der beiden Jahre.

Dann noch eine Kleinigkeit:
Eine der Anwaltsrechnungen ist von Dez.´08 und am 02.01.09 abgebucht worden.
Also "Nachweis Kontoauszug" sagt Januar2009, "Nachweis Rechnung" sagt Dezember2009.
Wann setze ich das ab, bzw. wann kann ich das absetzen?

Vielen Dank für Antwort.

LG Kölner1711
incometax
Beiträge: 76
Registriert: 19. Sep 2008, 10:46

Re: Scheidungskosten absetzen

Beitrag von incometax »

Hallo,

du kannst die Kosten in dem JAhr geltend machen in dem die Kosten zugeflossen sind. (Zuflussprinzip) Also in deinem Fall 2009.

Gruss
Antworten