Hallo, es tut mir leid, wenn ich in meinem letzten Post zu viele Fragen gestellt habe und zu komplizierte.
hier also das, was essentiell ist, für alles weitere werde ich mir dann längerfristig professionelle Hilfe suchen:
Wenn ein Partner eine Stelle in einer anderen Stadt kriegt, Familie (1 gem. Kind) aber bisher vom Gehalt des anderen Partners (nicht verheiratet, Lebensgefährte und KV und zusammenlebend) lebte, kann dieser dann die im Rahmen des gemeinsamen Umzuges anfallenden Kosten als Sonderkosten absetzen oder muss das der "Berufsanfänger" sein?
Kurze Frage: Umzugskosten bei Unverheirateten
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Re: Kurze Frage: Umzugskosten bei Unverheirateten
wenn Umzugsgrund wegen eine Stelle ist, kann sie die Kosten als Werbungskosten geltendmachen. Ich würde eine gemeinsame Umzug nicht eingeben.
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Re: Kurze Frage: Umzugskosten bei Unverheirateten
Hallo, danke für die Antwort. Leider habe ich sie nicht ganz kapiert. Kann nun auch der Partner den Umzug ansetzen (der, der den Lebensunterhalt bisher verdiente) oder nur derjenige, der den neuen Job bekommt?
Re: Kurze Frage: Umzugskosten bei Unverheirateten
Hallo Zusammen,
sie meint, der den neuen Job bekommt.
gruss
sie meint, der den neuen Job bekommt.
gruss