Hallo zusammen,
bei mir wurden Rechtsanwaltskosten, Umzugskosten und der Wertverlust meiner Küche durch den Rückumzug in meine alte Heimmat steuerlich in der Absetzung verwehrt. Dies wäre ein Privatvergnügen und nicht beruflich bedingt. Die Anwaltskosten beziehen sich auf eine Klage meiner vorhigen Tätigkeit, der Umzug war gesundheitlich beruflich ausgelöst und wurde ärtzlich testiert und war sicherlich kein Privatvergnügen, sondern erfolgte beruflich aus deren Folgen. Dies hatte ich so aber nicht belegt. Kann man sich hier auf Punkt 4 beziehen:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ls ... in9.9.html
Alle anderen Dinge wurden großzügig durchgewunken, aber es geht noch um einige 1000Eur. Kann man einen Einspruch so gestalten, dass dieser nur die erneute Prüfung der kritischen Punkte veranlasst oder wird IMMER komplett geprüft mit der Gefahr der Verböserung?
Danke&Gruß
Gesamtprüfung (Verböserung)b.Einspruch wegen Sonderbelastung
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Re: Gesamtprüfung (Verböserung)b.Einspruch wegen Sonderbelas
Ein Einspruch hat immer die Gesamtüberprüfung des Falls zur Folge.
Wenn man das nicht möchte kann man einen Antrag auf schlichte Änderung des Einkommensteuerbescheids stellen, dann werden nur die Punkte überprüft, die man beantragt hat.
Wenn man das nicht möchte kann man einen Antrag auf schlichte Änderung des Einkommensteuerbescheids stellen, dann werden nur die Punkte überprüft, die man beantragt hat.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Gesamtprüfung (Verböserung)b.Einspruch wegen Sonderbelas
Hallo & vielen Dank für den Hinweis. Ich werde heute Nachmittag mal beim FA anrufen und dort frage welche Nachweise sie genau brauchen und was Sinn macht