Handwerkerrechnungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Laufsemmel
Beiträge: 1
Registriert: 27. Dez 2012, 14:27

Handwerkerrechnungen

Beitrag von Laufsemmel »

Hallo, ich bin auf der Suche nach der Antwort auf meine Frage auf dieses Forum gestossen. Wir haben in diesem Jahr renoviert bzw. sind noch am renovieren.

Frage: wenn wir die Renovierungskosten auf die Einkommenssteuererklärung setzen, welches Datum ist für das Anlagejahr relevant: das Rechnungsdatum oder das effektive Überweisungsdatum?

Und noch eine Frage: kann eine Handwerkerrechnung aus 2012 statt in 2013 in 2014 geltend gemacht werden? Danke schon mal für die Infos :P
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Handwerkerrechnungen

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

das Zahlungsdatum ist für die Steuererklärung relevant, da hier das Zu- und Abflußprinzip gilt. Sie können die Handwerkerrechnungen des Jahres 2012 nicht im Jahr 2013 oder 2014 geltend machen, es sei denn, sie haben diese im Jahr 2013 oder 2014 gezahlt.

Noch mehr Infos zu Handwerkerleistungen erfahren Sie in diesem Beitrag http://www.steuer-info-blog.de/einkomme ... l#more-689

Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steier-info-blog.de
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