Reinigung von Arbeitskleidung
-
- Beiträge: 65
- Registriert: 25. Mär 2011, 11:33
Reinigung von Arbeitskleidung
Hallo,
eine Freundin von mir ist mit ihrer Lehre fertig und arbeitet jetzt als Köchin in einer großen Kantine. Sie muss dort täglich, manchmal sogar zweimal die Kleidung wechseln.
Ist es richtig, dass sie die Kleiderkosten, ebenso wie die Reinigung der Berufskleidung absetzen kann, auch wenn sie diese nur regelmäßig in ihrer eigenen Waschmaschine wäscht?
Wenn ja, gibt es da Pauschalen?
Über eine Antwort, die ich an sie weitergeben würde, würden wir uns freuen.
Viele Grüße
Sternschnuppe
eine Freundin von mir ist mit ihrer Lehre fertig und arbeitet jetzt als Köchin in einer großen Kantine. Sie muss dort täglich, manchmal sogar zweimal die Kleidung wechseln.
Ist es richtig, dass sie die Kleiderkosten, ebenso wie die Reinigung der Berufskleidung absetzen kann, auch wenn sie diese nur regelmäßig in ihrer eigenen Waschmaschine wäscht?
Wenn ja, gibt es da Pauschalen?
Über eine Antwort, die ich an sie weitergeben würde, würden wir uns freuen.
Viele Grüße
Sternschnuppe
Re: Reinigung von Arbeitskleidung
es ist ansetzbar in diesem beruf, allerdings nichht als außergewöhnliche belastungen sondern direkt als werbungskosten.
-
- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Reinigung von Arbeitskleidung
hallo,
ja es gibt eine Art Berechnung für pauschale Reinigungskosten bei Reinigung in der häuslichen Waschmachine.
waschen: 0,77 € x 5,9 kg/Woche x 46 Wochen = X €
trocknen: 0,41 € x 5,9 kg/Woche x 46 Wochen = X €
bügeln: 0,07 € x 5,9 kg/ Woche x 46 Wochen = X €
Diese Beträge würde ich dann so, mit dieser Formel bei den sonstigen Werbugnskosten Anlage N eintragen.
Hier der Link dazu:
http://www.steuertipps.de/download/akad ... kosten.pdf
Viel Erfolg + Gruß
siegesritter
ja es gibt eine Art Berechnung für pauschale Reinigungskosten bei Reinigung in der häuslichen Waschmachine.
waschen: 0,77 € x 5,9 kg/Woche x 46 Wochen = X €
trocknen: 0,41 € x 5,9 kg/Woche x 46 Wochen = X €
bügeln: 0,07 € x 5,9 kg/ Woche x 46 Wochen = X €
Diese Beträge würde ich dann so, mit dieser Formel bei den sonstigen Werbugnskosten Anlage N eintragen.
Hier der Link dazu:
http://www.steuertipps.de/download/akad ... kosten.pdf
Viel Erfolg + Gruß
siegesritter
-
- Beiträge: 23
- Registriert: 16. Aug 2012, 13:00
Re: Reinigung von Arbeitskleidung
Bringt aber auch nichts solang die Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1000 euro nicht überschreiten, da der pauschbetrag sowieso verrechnet wird und sonst nur alles was drüber läuft.
letztes jahr waren es noch 920 euro
Sowas wie hier:
Arbeitskleidung Maler protectshop24 zum Beispiel lässt sich absetzen, da es ja keine Alltagsbekleidung ist
Berufskleidung, die man auch im Alltag nutzt/nutzen kann, kann nicht abgesetzt werden also zum beispiel bei friseurin die halt einfach nur farbvorschriften haben schwarz weiß z.B dies muss selbst getragen werden, da im alltag nutzbar, Sicherheitskleidung wiederum sollte vom arbeitgeber getragen werden helme etc.
gruß
Marcoparko
letztes jahr waren es noch 920 euro
Sowas wie hier:
Arbeitskleidung Maler protectshop24 zum Beispiel lässt sich absetzen, da es ja keine Alltagsbekleidung ist
Berufskleidung, die man auch im Alltag nutzt/nutzen kann, kann nicht abgesetzt werden also zum beispiel bei friseurin die halt einfach nur farbvorschriften haben schwarz weiß z.B dies muss selbst getragen werden, da im alltag nutzbar, Sicherheitskleidung wiederum sollte vom arbeitgeber getragen werden helme etc.
gruß
Marcoparko
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 7. Feb 2013, 09:00
Re: Reinigung von Arbeitskleidung
Ist die Rechnung oben noch aktuell`? Ich hatte letztens was anderes gelesen. Selbstverständlich lassen sich Arbeitskleidung wie z.B. bei Udobär absetzen, da es sich nicht um Alltagsbekleidung handelt. Allerdings sollte auch die Option berücksichtigt werden, dass der AG diese auch waschen könnte. Dies wäre für AN sehr einfacher zu managen.
Re: Reinigung von Arbeitskleidung
Hallo,
bei mir war es auch so, dass ich mir meine Arbeitskleidung wie Arbeitshose, Arbeitschuhe, Overalls, ... bestellt habe und die Rechnung hat dann mein Chef übernommen. Die Reinigung übernehme ich allerdings selbst (bzw. meine Frau ) Die Regelung finde ich echt gut, die Anschaffung der Arbeitskleidung auf eigene Kosten hätte ich auch gar nicht bezahlen können.
Gruß, Tasim
bei mir war es auch so, dass ich mir meine Arbeitskleidung wie Arbeitshose, Arbeitschuhe, Overalls, ... bestellt habe und die Rechnung hat dann mein Chef übernommen. Die Reinigung übernehme ich allerdings selbst (bzw. meine Frau ) Die Regelung finde ich echt gut, die Anschaffung der Arbeitskleidung auf eigene Kosten hätte ich auch gar nicht bezahlen können.
Gruß, Tasim
Re: Reinigung von Arbeitskleidung
Hallo,
auch diesen Beitrag hole ich mal hoch.
Danke für die Aufstellung weiter hier oben im Thread, sowas suche ich schon länger.
Die Firma wünscht, dass wir auf Lager bereitgestellte Kleidung mit Firmenlogo und in der entsprechenden Farbe tragen.
Also T-Shirt, Arbeitsjacke, Arbeitshose, alles mit Logo. Kundenkontakt nur gelegentlich, ist mehr für das einheitliche Erscheinungsbild.
Muss man eine Aufstellung auf einem Extra Zettel hinzufügen, oder wie funktioniert das auf dem Bogen zum Ausfüllen ?
Könnte man auch einfach in das entsprechende Feld Reinigung Arbeitskleidung T-Shirt, Jacke, Hose 250,- schreiben oder wird das direkt gestrichen ?
Darf ich angeben, dass ich jeden Tag ein neues T-Shirt trage bzw. wasche ? Wie ist es mit der Hose ?
Wie läuft das mit der Berechnung ? Ich wiege die Kleidungsstücke trocken auf z.B. einer Briefwage und rechne das alles einzeln aus ?
Auch z.B. T-Shirt im Sommer und Pulli im Winter auf die kalten und warmen Monate entsprechend... ?
Ein Onlinerechner wäre dafür absolut genial.
Ich habe die letzten Steuererklärungen ohne diesen Punkt abgegeben, da ich mit der Berechungsgrundlage nicht klargekommen bin...
MfG HuckJ
auch diesen Beitrag hole ich mal hoch.
Danke für die Aufstellung weiter hier oben im Thread, sowas suche ich schon länger.
Die Firma wünscht, dass wir auf Lager bereitgestellte Kleidung mit Firmenlogo und in der entsprechenden Farbe tragen.
Also T-Shirt, Arbeitsjacke, Arbeitshose, alles mit Logo. Kundenkontakt nur gelegentlich, ist mehr für das einheitliche Erscheinungsbild.
Muss man eine Aufstellung auf einem Extra Zettel hinzufügen, oder wie funktioniert das auf dem Bogen zum Ausfüllen ?
Könnte man auch einfach in das entsprechende Feld Reinigung Arbeitskleidung T-Shirt, Jacke, Hose 250,- schreiben oder wird das direkt gestrichen ?
Darf ich angeben, dass ich jeden Tag ein neues T-Shirt trage bzw. wasche ? Wie ist es mit der Hose ?
Wie läuft das mit der Berechnung ? Ich wiege die Kleidungsstücke trocken auf z.B. einer Briefwage und rechne das alles einzeln aus ?
Auch z.B. T-Shirt im Sommer und Pulli im Winter auf die kalten und warmen Monate entsprechend... ?
Ein Onlinerechner wäre dafür absolut genial.
Ich habe die letzten Steuererklärungen ohne diesen Punkt abgegeben, da ich mit der Berechungsgrundlage nicht klargekommen bin...
MfG HuckJ