doppelte Haushaltsführung mit Lebenspartnerin

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wizardofoz
Beiträge: 1
Registriert: 23. Feb 2011, 18:48

doppelte Haushaltsführung mit Lebenspartnerin

Beitrag von wizardofoz »

Hallo,
ich habe 2 Fragen:
1. ich habe eine anerkannte doppelte Haushaltsführung an meinem Arbeitsort. Mein Lebensmittelpunkt befindet sich in der Wohnung meiner Freundin an ihrem Arbeitsort. Sowohl ihr als auch mein Freundes- und Familienkreis befindet sich an diesem Ort. Da meine Freundin sich beruflich verändern (und finanziell verbessern) wollte hat sie sich nach einer neuen Arbeit umgeschaut und eine in der nähe meines Arbeitsorts gefunden. Daraufhin sind wir in eine neue Wohnung in der Nähe unserer Arbeitsorte gezogen (die alte war zu klein). Die Wohnung am Lebensmittelpunkt besteht weiter und ist immer noch größer als die am Arbeitsort. Ferner bestehen bei beiden noch Vereinsmitgliedschaften am Lebensmittelpunkt etc. Wir fahren alle 14 Tage in die Wohnung am Lebensmittelpunkt. Liegt hier weiterhin eine doppelte Haushaltsführung vor oder wird man durch den Zusammenzug einen Lebensmittelpunkt am Arbeitsort unterstellen.
2. Wir teilen uns die Miete nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (also nicht 50/50 sondern nach Nettolohn). Ist diese Aufteilung auch bei der Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung anwendbar oder müssen dort die Mietkosten jeweils bei jedem zu 50% angesetz werden.

Danke und viele Grüße
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: doppelte Haushaltsführung mit Lebenspartnerin

Beitrag von andi81 »

zweifelsfrei ein streitbares unterfangen. man kann es aber versuchen mit einem angressiven steueransatz zu probieren und bei nachfragen des FA`s argumentieren, dass man zwar zusammen wohnt diese wohnung aber lediglich für berufliche zwecke angeschafft wurde, der mittelpunkt der lebensinteressen aufgrund von familie, freundeskreis und vereinsmitgleidschaften sich aber weiterhin in der größeren wohnung befindet.

ich habe noch nie erlebt, dass das FA diesbezüglich nachfragt, wer welche kosten begleicht. möglich, dass dies vorkommen könnte. da ihr allerdings nicht verheiratet seit, solltet ihr aber generell überlegen, wie ihr eure kosten für doppelte haushaltsführung aufteilt. zu beachten ist dabei, dass das FA bei doppelter haushaltsführung eh meist belege sehen mag. das beudetet, dass ihr in sachen miete da eh nur so aufteilen könnt, wie ihr auch wirklich nach leistungsfähigkeit bereit sein könnt, kosten für miete zu zahlen. bei allen anderen sachen würde ich generell 50/50 machen, da dies sicher für beide lohnenswert ist in sachen werbungskosten. sofern einer damit dennoch nicht über die 920 EUR werbungskostenpauschbetrag kommt, kann man immer noch überlegen, ob es beim anderen günstiger ist, diesem mehr prozente zuzusprechen.
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