Hallo liebe Community,
in 2019 musste ich leider anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da - wie sich später herausstellte - irrtümlicherweise gegen mich wegen Betrug bei einer Online-Bestellung ermittelt wurde. Das Verfahren wurde eingestellt. Ich hatte zwar eine Rechtsschutzversicherung, jedoch mit einem Eigenanteil von 250€. Meine Frage wäre nun ob, ich die 250€ als ausgewöhnliche Belastungen geltend machen kann?
Vielen Dank bereits im Voraus,
Lena
Ausgaben für Anwalt im Strafrecht absetzbar?
Re: Ausgaben für Anwalt im Strafrecht absetzbar?
Nein, können Sie nicht. Schon grundsätzlich nicht und wenn es grundsätzlich ginge, würden Sie immer noch an der "zumutbaren Belastung" scheitern - es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie mit 250 Euro da drüberkämen...