Hallo zusammen,
Kann man den Kinderfreibetrag komplett auf den Ex-Partner übertragen bzw. Ihn nicht mehr beanspruchen?
Ich zahle 13.000€ Kindesunterhalt im Jahr.
Laut FA, ist der Unterhalt mit 3x Freibetrag a 3810€ abgegolten und der Unterhalt somit nicht abzugsfähig.
Bis dato sehe ich in den Freibeträgen jedoch keinen finanziellen Vorteil.
Danke im Voraus.
Gruß, Paul
Kinderfreibetrag oder Unterhalt
Re: Kinderfreibetrag oder Unterhalt
Zunächst bekommen alle Eltern Kindergeld - im Rahmen der Steuererklärung wird dann von Amts wegen festgestellt, ob der Ansatz der Kinderfreibeträge günstiger ist, wenn ja, werden diese automatisch berücksichtigt. Das ist erst bei höheren Einkommen der Fall - bis dahin profitieren Sie halt vom Kindergeld.
Kindesunterhalt wirkt sich nie aus - zusammenlebende Eltern können die tatsächlichen Kosten, die für die Kinder anfallen, auch nicht absetzen, warum sollte dies also bei getrennt Lebenden anders sein.
Kindesunterhalt wirkt sich nie aus - zusammenlebende Eltern können die tatsächlichen Kosten, die für die Kinder anfallen, auch nicht absetzen, warum sollte dies also bei getrennt Lebenden anders sein.