Hallo,
unser Kind war 2019 zu einer ambulanten OP im Krankenhaus. Dieses war aber 1-fach 70 Kilometer entfernt, und mit den ganzen Vor- und Nachuntersuchungen sind doch einige Kilometer zusammengekommen.Da ich selber chronisch krank und deshalb auch EM-Rentnern bin, habe ich allein auch schon erhebliche Fahrkosten.
Da wir bei Durchrechnung aufgrund meiner ganzen Krankheitskosten bei EInzelveranlagung ggü. der Zusammenveranlagung besser fahren würden, wollte ich aber im Vorfeld mich nochmal schlau machen, ob ich die kompletten Fahrtkosten meines Kindes auf meine Einzelveranlagung nehmen darf, oder sind diese auch je zur Hälfte auf meine Frau und mich zu splitten?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Viele Grüße
jogyb