Hallo zusammen,
ich habe als außergewöhnliche Belastung Beerdigunskosten in Höhe von ca 3.500 € zu tragen.
Der Zeitpunkt des Todes trat im Dez 19 ein.
Die Rechnungen dann natürlich genau zu Jahreswechsel.
400 € bezahlt 31.12.
3.100 € bezahlt Jan - Feb 2020
Ich gehe davon aus dass ich diese Kosten erst im nächsten Jahr also für meine Einkommensteuererklärung 2020 -> zusammen <- angeben kann, sehe ich das richtig ?
Also Rechnungsdatum ist egal, es zählt das Zahlungsdatum ?
Danke
Beerdigunskosten - Zeitpunkt Zahlung
Re: Beerdigunskosten - Zeitpunkt Zahlung
Also Rechnungsdatum ist egal, es zählt das Zahlungsdatum ? So ist es. Und steuerlich wäre es klüger gewesen, alles in einem Jahr zu zahlen. Denn für die 400 Euro in 2019 werden Sie vermutlich gar nichts wiederbekommen, weil immer erst die "zumutbare Belastung" überschritten werden muß.
Re: Beerdigunskosten - Zeitpunkt Zahlung
Dass Beerdingungskosten nur als agB abziehbar sind, wenn und soweit sie nicht durch den Nachlass, Vorschenkungen oder Ersatzleistungen gedeckt sind und wenn Sie zwangsläufig anfallen, ist bekannt?