Hallo
Ich habe eine Frage.
Meine (Stief-)tochter hat Ihre kieferothopödische Behandlung in 2019 abgeschlossen (Zahnspange hat ihren Dienst erfüllt). Nun haben wir eine Endabrechnung bekommen.
Es wurde aber seit 2016 eine monatliche Abschalgszahlung von uns durchgeführt.
Kann ich nun den vollen Betrag als außergewöhnliche Belastung angeben oder nur die in 2019 gezahlten Abschläge?
WIr haben in keiner Steuerklärung vorher diese Kosten angegeben.
Vielen Dank!
kieferorthopädische Behandlung Abschlagszahlungen
Re: kieferorthopädische Behandlung Abschlagszahlungen
Es gilt das Abflussprinzip:
Als außergewöhnliche Belastung darf nur das angesetzt werden, was im Veranlagungszeitraum gezahlt wurde.
Wenn es sich um eine KFO-Behandlung handelte, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine Erstattung
von der Krankenkasse gezahlt wird, ist diese gegenzurechnen - das hätte auch in früheren Jahren gegolten:
im Formular heißt es 'Anspruch auf zu erwartende/erhaltene Versicherungsleistungen'.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es einen zumutbaren Eigenanteil. Ob die Kosten sich in den früheren
Jahren ausgewirkt hätten, hängt von Ihren Einkünften und sonstigen Krankheitskosten in den vergangenen Jahren
ab (das gilt natürlich auch für 2019).
Als außergewöhnliche Belastung darf nur das angesetzt werden, was im Veranlagungszeitraum gezahlt wurde.
Wenn es sich um eine KFO-Behandlung handelte, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine Erstattung
von der Krankenkasse gezahlt wird, ist diese gegenzurechnen - das hätte auch in früheren Jahren gegolten:
im Formular heißt es 'Anspruch auf zu erwartende/erhaltene Versicherungsleistungen'.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es einen zumutbaren Eigenanteil. Ob die Kosten sich in den früheren
Jahren ausgewirkt hätten, hängt von Ihren Einkünften und sonstigen Krankheitskosten in den vergangenen Jahren
ab (das gilt natürlich auch für 2019).