Doppelte Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Rene
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Registriert: 18. Jan 2016, 09:13

Doppelte Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit

Beitrag von Rene »

Hallo,

folgender Fall:

SV-pflichtiger Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Stadt A ist mit seinem Hauptarbeitsverhältnis in Elternzeit.

Während dieser Elternzeit nimmt er am 10.10.2016 eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent auf und unterrichtet an 3 verschiedenen Standorten in Stadt B, welche 550 km von Stadt A entfernt ist.

Am 15.12.2016 mietet er sich einen Zweitwohnsitz in der Nähe der Stadt B, Hauptwohnsitz und Familie bleibt aber in Stadt A. Fahrten zur Wohnung in Stadt A erfolgen 1x wöchentlich.

Die freiberufliche Tätigkeit dauert letztendlich bis 05/2017 an. Anschließend endet die Elternzeit und es wird die sv-pflichtige Tätigkeit fortgeführt.

Fragen:

1. Erfüllt der o.g. Arbeitnehmer / Freiberufler generell die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung?

2. Ist die Zeit vom 10.10.2016 bis zur Anmietung der Zweitwohnung am 15.12.2016 als "Auswärtstätigkeit" absetzbar? Oder geht das nur, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag seines Hauptarbeitgebers außerhalb tätig wäre?

3. Wenn 1. und 2. zutreffen, können dann noch Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Zumindest vom 15.12.2016 - 14.03.2017)?

Sollte ich relevante Angaben vergessen haben liefere ich diese gerne nach.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit besten Grüßen.
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