Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Angestellter
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Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Beitrag von Angestellter »

Bin letztes Jahr umgezogen. Dadurch wurde die Fahrzeit vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück um deutlich mehr als 1 Stunde verringert.
Ich hab den neuen Mietvertrag unterschrieben und konnte erst im Anschluss den alten Mietvertrag kündigen. Für die neue Wohnung zahle ich deutlich mehr als für die alte Wohnung (allerdings ist diese deutlich größer).

Die neue Wohnung war komplett leer bis auf Toilette und Badewanne.
Ich musste somit erst alles an Möbel und Einrichtungsgegenstände aussuchen und kaufen. Bedingt durch die extrem langen Lieferzeiten konnte ich die neue Wohnung erst nach 3 Monaten beziehen.

Hab den Umzug bei meiner Einkommenssteuer-Erklärung geltend gemacht.
Das Finanzamt bezahlt aber für den doppelten Mietzeitraum nur die Miete der alten (billigeren) Wohnung.
Begründung:
Die nachfolgende Voraussetzung würde im meinem Fall nicht vorliegen und die Miete für die neue Wohnung kann nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
Wenn die neue Wohnung z. B. wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten nicht bewohnt werden kann aber für diese Zeit trotzdem Miete gezahlt werden muss. (§ 8 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz) können die Kosten für die neue Wohnung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Wie kann ich erreichen, dass das FA die Mietkosten der neuen (teuren) Wohnung anerkennen muss?
Oder kann in meinem Fall nur die Miete der alten (günstigeren) Wohnung anerkannt werden?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Beitrag von muemmel »

Wie kann ich erreichen, dass das FA die Mietkosten der neuen (teuren) Wohnung anerkennen muss? Gar nicht - die neue Wohnung gehört zu den nicht absetzbaren "Kosten der Lebensführung".
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Beitrag von Severina »

Das Bundesumzugskostengesetz heißt korrekt

'Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten' -

gehören Sie zu dieser Personengruppe? (Ich schätze mal auf Grund des gewählten Usernamens: Nein...)

Wenn ja, bekommen Sie evtl. Miete erstattet - allerdings wohl nicht vom Finanzamt, sondern vom Dienstherrn.

Wenn nein, ist dieses Gesetz auch nicht anwendbar, dafür aber das hier:

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/doppelte-miete-als-beruflich-veranlasste-umzugskosten_idesk_PI11525_HI2752799.html

(bitte Nr. 4 besondere Beachtung schenken...)

Die Miete erstattet das FA allerdings so oder so nicht, sie wird höchstens bei den Werbungskosten anerkannt und mindert so die Steuerlast in Höhe des persönlichen Steuersatzes.
Angestellter
Beiträge: 3
Registriert: 7. Okt 2018, 22:29

Re: Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Beitrag von Angestellter »

warum gehört die neue Wohnung gehört zu den nicht absetzbaren "Kosten der Lebensführung"?

Richtig, ich bin Angestellter.
Die doppelte Miete als beruflich veranlasste Umzugskosten anzusetzen, ist doch die Überschrift meines Beitrages.

Die Benennung "Bundesumzugskostengesetz" wurde als Begründung vom Finanzamt aufgeführt.

ok, ich hab mich falsch ausgedrückt: es geht nicht um die Erstattung der Meite durch das FA, sondern um die Anerkennung bei den Werbungskosten.

Ich verweise nun auf die Nummer 3 des haufe-links im vorangegangenen Beitrag:
.... für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag...

Und genau die Mietaufwendungen für die neue Wohnung bis zum Umzugstag werden nicht anerkannt.

Was ist jetzt zu tun?
Auf die Antwort des Finanzamtes nach meinem Einspruch, noch einmal Einspruch einlegen?
Mit dem Verweis, dass ich nicht unter das "Bundesumzugskostengesetz" falle?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Beitrag von muemmel »

warum gehört die neue Wohnung gehört zu den nicht absetzbaren "Kosten der Lebensführung"? Weil Sie nicht berufsbedingt wohnen, sondern sowieso irgendwo wohnen müssen. So wie Essen, Trinken und Kleidung - das können Sie schließlich auch nicht absetzen.
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Beitrag von schlauelia »

aber eine Miet-Doppelzahlung wurde doch anerkannt - und zwar die alte Miete ( Sie könnten ja streiten, ob doch die höhere Miete - lohnt sich das?)- normalerweise bleibt man darauf sitzen, wenn aus privaten Gründen umgezogen wird! Und unter uns: nur weil neue Möbel ( Privatvergnügen - mann hätte auch erstmal die alten nehmen können) lange Lieferzeiten haben, soll der Steuerzahlung sich an den Kosten beteiligen?

Und haben Sie auch die Umzugskosten angesetzt? Zur Not wären da auch eine 20%-Steuerentlastung als Abzug gem. §35a EStG möglich.

Lia
Angestellter
Beiträge: 3
Registriert: 7. Okt 2018, 22:29

Re: Doppelte Mietzahlung bei beruflichem Umzug; FA erstattet nur Miete der alten Wohnung

Beitrag von Angestellter »

Wenn uns der Gesetzgeber bei der EkSt die Möglichkeit einräumt, einen beruflich bedingten Umzug absetzen zu können, samt der doppelten Mietzahlung, also die parallele Mietzahlung (ich wollte nicht beide Mietzahlungen absetzen können; nur die leerstehende, welche in meinem Fall die neue gleichzeitig auch teuere Wohnung war), dann kann dann kann und werde ich dieses auch angeben.

Und das kann man mittlerweile auch, wenn man nicht zur Personengruppe "Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten" gehört.
(In goggel z. B.: "ekst umzug" eingeben bringt dutzende von Beispielen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Umzugskosten als Werbungskosten absetzen zu können. "Wenn Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln," etc...)
Der Umzug erbrachte mir einen verkürzten Arbeitssweg, von deutlich mehr als 1Std. (das war auch der Hauptgrund für den Umzug), und habe damit die Vorasusetzung für einen beruflich bedingten Umzug erfüllt. Das FA hatte dafür einen Nachweis eingefordert, den ich erbracht habe, und im Anschluss wurde der berufsbedingte Umzug anerkannt.

Mit meinem Umzug und den zu erstattenden Kosten belaste und beteilige ich ja nicht die Allgemeinheit, lediglich wird "mein" zu versteuerndes Einkommen verringert.

Das Finanzamt hat nach meinen Einspruch seinen Sachverhalt nochmamls bestätigt (Zusammenfasssung: das nur die alte Mietzahlung erstattet wird).

Jetzt ist das Ganze an die Rechtsbehelfsstelle des Finazamts zur Entscheidung weitergeleitet worden.

Wenn Ihr wollt, halte ich Euch auf den Laufenden.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

Peter.

(Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten)
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