Außergewöhnliche Belastungen im nächsten Jahr geltend machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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rainer-u
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jul 2018, 17:51

Außergewöhnliche Belastungen im nächsten Jahr geltend machen

Beitrag von rainer-u »

Hallo,
ich habe in 2017 das komplette Jahr Krankengeld bezogen. In diesem Jahr haben sich hohe Kosten aufgrund der Behandlung summiert.
Da ich in 2017 keine Steuern bezahlt habe, macht eine Geltendmachung der Kosten im Einkommensteuerausgleich für 2017 keinen Sinn.
Habe ich eine Möglichkeit diese fürs Folgejahr vorzutragen?

Die gleiche Frage habe ich zu Weiterbildungskosten. Ich habe das Jahr genutzt, um mich für andere berufsverwandte Berufe zu qualifizieren und mache gerade eine Weiterbildung, da ich aus Krankheitgründen in meinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Kann ich diese Kosten erst im Einkommensteuerausgleich für 2018 aufführen?

ich bin gespannt auf die Antwort.

Schönen Abend
Rainer-U
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Außergewöhnliche Belastungen im nächsten Jahr geltend machen

Beitrag von Severina »

Keine guten Nachrichten: Die Antworten lauten nein und nein, es gilt das Zu- und Abflußprinzip.

Überlegen Sie mal: Wenn ein Vortrag möglich wäre, könnte jeder Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen so lange vortragen, bis er die zumutbare Belastung überschreitet. Das würde die Regelung ad absurdum führen und ist daher auch nicht vorgesehen.
rainer-u
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jul 2018, 17:51

Re: Außergewöhnliche Belastungen im nächsten Jahr geltend machen

Beitrag von rainer-u »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ganz so wie Sie schreiben wäre ja nicht, denn nicht jeder ist ein ganzes Kalenderjahr krank und das ist ja erst mal die Grundbedingung.
Wenn ich 12 Monate Krankengeld erhalten habe, sprich weniger Geld im Monat zur Verfügung habe, trotzdem aber erhöhte Ausgaben für Therapien, Zweitmeinungen
bei Ärzten und vieles mehr, finde ich es auch nicht fair darauf sitzen zu bleiben.

VG
R. Ullrich
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Außergewöhnliche Belastungen im nächsten Jahr geltend machen

Beitrag von muemmel »

Da ich in 2017 keine Steuern bezahlt habe, macht eine Geltendmachung der Kosten im Einkommensteuerausgleich für 2017 keinen Sinn. Doch, tut es, zumindest hinsichtlich der Fortbildungskosten. Wenn Sie wirklich gar kein Einkommen hatten, kämen Sie damit ja in den Negativbereich und hätten einen vortragbaren Verlust. Insofern können Sie einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen. Außergewöhnliche Belastungen hingegen verfallen einfach - da hat Severina schon recht.
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