Hallo zusammen, hoffe mir kann jemand helfen.
Hat sich in 2017 etwas geändert an dem Steuerrecht in Bezug auf die Entfernungspauschale mit GDB? Ab einem GDB von 80 kann man ja die Tatsächlichen gefahrenen Km angeben anstatt "einfache Strecke" hin und rückfahrt.
Wenn sich in einem Kalenderjahr der GDB von 80 auf 50 verringert gilt doch der in diesem Jahr höchste GDB mir wurde dieser jetzt in der Steuer für 2017 nur anteilig angerechnet solange der GDB 80 bestand. Danach nur "einfache strecke" 0,30 €
Vielen Dank.
Entfernungspauschale mit GDB
Re: Entfernungspauschale mit GDB
Wenn sich in einem Kalenderjahr der GDB von 80 auf 50 verringert gilt doch der in diesem Jahr höchste GDB Und das steht jetzt wo in den Steuergesetzen?
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Re: Entfernungspauschale mit GDB
^^ Na deswegen frag ich ja. Dachte hätte sowas ähnliches schon mal gelesen. bin ja kein Steuerfachmann
Aber mir fällt grade ein kann es sein das es nur für die Pauschbeträge gilt und nicht für das recht die "tatsächlich gefahrenen km" anzugeben? :-S
Aber mir fällt grade ein kann es sein das es nur für die Pauschbeträge gilt und nicht für das recht die "tatsächlich gefahrenen km" anzugeben? :-S
Re: Entfernungspauschale mit GDB
Aber mir fällt grade ein kann es sein das es nur für die Pauschbeträge gilt und nicht für das recht die "tatsächlich gefahrenen km" anzugeben? So ist es.