Hallo liebes Forum,
ich habe eine aktuelle Frage zur Steuererklärung für das Jahr 2017:
Ich lebe seit 13 Jahren mit meiner Lebensgefährtin zusammen in einem Haushalt und wir haben 2 gemeinsame Kinder. Da sie nicht arbeitet und auch keine Sozialleistungen bezieht konnte ich jedes Jahr den Maximalbetrag an Unterhaltsleistungen für sie absetzen und dies wurde auch anerkannt.
Nun entschieden wir uns im Dezember 2017 noch zu heiraten, ich wollte den Unterhalt für den Zeitraum Januar bis November allerdings noch geltend machen.
Dies wurde abgelehnt. Ist dies soweit in Ordnung oder sollte ich Einspruch einlegen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld o.ä bezogen hätte müsste man dies ja nach der Heirat auch nicht zurückbezahlen.
Vielen Dank im Voraus und Grüsse aus Stuttgart.
Unterhalt für Kindsmutter vor Heirat absetzbar?
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- Registriert: 22. Mai 2018, 12:10
Re: Unterhalt für Kindsmutter vor Heirat absetzbar?
Dies wurde abgelehnt. Natürlich - durch die Heirat haben Sie doch ohnehin die Splittingvorteile rückwirkend für das ganze Jahr 2017: Noch mehr gibt es dann nicht. Ich meine, für 2018, 2019 etc. gedenken Sie Ihre Frau doch auch nicht speziell abzusetzen - das ist aber das, was Sie für 2017 versucht haben. Das geht selbstverständlich nicht.