Unterhalt an bedürftige Person_Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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dynamos
Beiträge: 4
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Unterhalt an bedürftige Person_Student

Beitrag von dynamos »

Guten Tag,

ich erstelle gerade die Steuererklärung für meine Eltern. Hier möchte ich die Unterhaltszahlungen an mich (Student) als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, wie ich die Unterhaltszahlungen mit den Einkünften verrechnen muss/ kann.

Folgender Sachverhalt. Ich war 2017 über das ganze Jahr Student (Master) und meine Eltern erhielten keinen Kinderfreibetrag/ Kindergeld (da Alter >26).

Ich habe von Januar - April insgesamt 2800€ von meinen Eltern erhalten.

Von Mai bis November war ich Masterand in einem Unternehmen und wurde mit monatlich 800€ entlohnt (insgesamt also 5.600€). Gleichzeitig habe ich in diesem Zeitraum von meinen Eltern weiterhin monatlich 100€ erhalten (insgesamt 700€). Als Masterand habe ich mich ausschließlich mit meiner Masterarbeit beschäftigt und keine weiteren Tätigkeiten ausgeübt.

Im Dezember erhielt ich 700€ von meinen Eltern, war noch Student, aber nicht mehr als Masterand angestellt.

Die Unterhaltszahlungen können 2017 bis maximal 8.820€ abgesetzt werden und müssen um Einkünfte gekürzt werden. Heißt dies nun im aktuellen Fall, dass meine Eltern gar nichts absetzen können?

Rechnung:

Eltern haben in 12 Monaten 4.000€ gezahlt (<8.820€; Also alles ok).
- Einkünfte 5.600
= Belastung darf nicht geltend gemacht werden

Oder kann ich Belastung und Einkünfte monatlich verrechnen? (würde ja mehr Sinn machen).

Würde heißen:

Für Januar - April könnte ich 2.800€ ansetzen und für Dezember 700€, da in diesen Monaten keine weiteren Einkünfte erzielt wurden. Für Mai - November kann ich die 700€ nicht ansetzen, da ich entsprechende Einkünfte erzielt habe.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Unterhalt an bedürftige Person_Student

Beitrag von Alexander96 »

Hey Dynamos,

Also zunächst prüfen wir nochmal die Voraussetzungen:

- Unterhalt wird aus Sicht deiner Eltern an einer gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gezahlt. Ja
- Niemand hat Anspruch auf Kindergeld für dich. Ja
- Du hast nur ein geringes Vermögen. Scheint so

Deinen Angaben nach waren diese Voraussetzungen auch vom 01.01. bis 31.12.2017 gegeben. Von daher muss nichts anteilig gerechnet werden.
Jetzt musst du zunächst auf deiner Lohnsteuerbescheinigung nachschauen, wie viele Krankenversicherungs- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge du gezahlt hast (Annahme: gesetzliche Sozialversicherung).
Von deinen KV-Beiträgen ziehst du bei der gez. KV 4 % deiner Beiträge ab (nur die Basisabsicherung kann berücksichtigt werden; Anspruch auf Krankengeld zählt nicht zur Basisabsicherung und wird mit 4 % pauschal abgezogen).

Möglicherweise sieht das ganze bei dir dann so aus:
KV-Beiträge: 65,01 € * 7 Monate * 0,96 = 436,87 €
PV-Beiträge: 11,81 € * 7 Monate = 82,67 €

Diese erhöhen jetzt den Höchstbetrag. Für 2017 liegt dieser bei 8.820 €. Also 8.820 € + 436,87 € + 82,67 € = 9.339,54 € (neuer Höchstbetrag)

Nun mindern deine eigenen Einkünfte, die 624 € übersteigen, diesen Höchstbetrag.
D. h.:
5.600 € (Einnahmen) = 800 € * 7 Monate
- 1.000 Arbeitnehmerpauschbetrag § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG
= 4.600 € Einkünfte
- 624 € Karenzbetrag
= 3.976 € schädliche Einkünfte

9.339,54 € - 3.976 € = 5.363,54 € (gekürzter Höchstbetrag)

Abzugsfähige agBs sind nun höchstens 5.363,54 € bzw. die geringeren tatsächlichen Unterhaltszahlungen.

In deinem Fall: 2.800 € + 7 * 100 € + 700 € = 4.200 € (du meintest 4.000 €)

Abzugsfähig sind also in deinem Fall die kompletten 4.200 € bei deinen Eltern als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG.


Bitte auf meine Signatur achten.

Beste Grüße
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
dynamos
Beiträge: 4
Registriert: 18. Apr 2018, 08:40

Re: Unterhalt an bedürftige Person_Student

Beitrag von dynamos »

Besten Dank für Deine ausführliche und verständliche Antwort! :)
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