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Abzug von KV / Krankengeldanspruch / 4%

Verfasst: 12. Mai 2019, 19:36
von Milkaschokolade
Guten Tag,

mein Mann und ich haben unseren Steuerbescheid für 2018 erhalten.
Von den gezahlten Beiträgen zur KV (insgesamt 16604 Euro) wurden nach §10 Abs. 1 Nr. 3 a) Satz 4 353 Euro abgezogen.
Dies entspricht aber nicht 4%, wie es im Gesetzestext steht, sondern nur ca. 2,1%. Warum wurden uns nicht 4% abgezogen?

Danke und freundliche Grüße!

Re: Abzug von KV / Krankengeldanspruch / 4%

Verfasst: 16. Mai 2019, 14:30
von Severina
weil die Voraussetzungen lt. 1. Halbsatz nicht für alle Beiträge vorliegen?

Re: Abzug von KV / Krankengeldanspruch / 4%

Verfasst: 16. Mai 2019, 20:15
von Milkaschokolade
Guten Tag,

danke für die Antwort. Aber ich weiß leider nicht, welcher 1. Halbsatz gemeint ist.

Können Sie dies erläutern?

Re: Abzug von KV / Krankengeldanspruch / 4%

Verfasst: 16. Mai 2019, 20:57
von Severina
Na, der erste Halbsatz der Regelung, die Sie selbst zitiert haben:

Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;

Ob das die Antwort auf Ihre Frage ist, weiß ich nicht - dafür sind Ihre Angaben nicht ausreichend.

Re: Abzug von KV / Krankengeldanspruch / 4%

Verfasst: 23. Mai 2019, 22:16
von Milkaschokolade
Hallo Severina,

danke für die Antwort.
Leider weiß ich nicht, warum für ca. die Hälfte unseres Gehalts kein Krankengeldanspruch bestehen sollte...
Wir sind beide freiwillig gesetzlich versichert.
Ich werde mal bei meiner Krankenversicherung nachfragen.

Re: Abzug von KV / Krankengeldanspruch / 4%

Verfasst: 25. Mai 2019, 08:19
von Severina
Als freiwillig Krankenversicherte/r kann man zwischen einer Versicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch wählen, wie haben Sie und Ihr Mann dieses Wahlrecht denn ausgeübt?

Re: Abzug von KV / Krankengeldanspruch / 4%

Verfasst: 10. Jun 2019, 20:02
von Milkaschokolade
Mittlerweile habe ich von meiner Krankenkasse erfahren, dass sowohl mein als auch ich mit Krankengeldanspruch versichert sind. Die Sachbearbeiterin von meiner Krankenkasse konnte mir bzgl. des zu geringen Abzugs auch nicht weiterhelfen.

Sollte hier noch jemand eine Idee haben, freue ich mich über weitere Antworten.

Danke!