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Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 22. Feb 2019, 10:41
von Olivenbaum2013
Hallo,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung, für die ich Elster nutze.
Im Rahmen der Sonderausgaben und dort der Kirchensteuer frage ich mich, was in die beiden Spalten der Zeile 43 reinkommt.

Es wird gefragt nach gezahlter Kirchensteuer und nach erstatteter Kirchensteuer. Und da bin ich mir noch nicht ganz sicher, wo ich beide Zahlen finde.

  • 1) Für gezahlte Kirchensteuer habe ich mir meine Kontoauszüge von 2018 angesehen und herausgefunden, dass ich 100 EUR an das Kirchensteueramt überwiesen habe.
  • 2) Wo finde ich denn die erstattete Kirchensteuer von 2018?

Danke im Voraus.

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 22. Feb 2019, 11:55
von Severina
Die gezahlte KiSt setzt sich zusammen aus der Lohnkirchensteuer, der Kirchensteuer aus Kapitalerträgen u. ggf. der genannten Zahlung.

Erstattete Kirchensteuern finden Sie in den Einkommensteuerbescheiden, die Sie in 2018 für frühere Jahre erhalten haben.

Sollten Sie hier einen Fehler machen, wird der automatisch vom Finanzamt korrigiert - die verwenden die Zahlen aus ihrer eigenen Buchführung, da kann eigentlich nichts passieren, außer dass Ihre Vorausberechnung nicht stimmt.

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 22. Feb 2019, 12:06
von Olivenbaum2013
Super. Danke.

In dem Steuerbescheid von 2018 für 2017 finde ich nichts zu erstatteten Kirchensteuern.

Wo finde ich denn diese Zahl?

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 22. Feb 2019, 15:25
von Severina
Im Abrechnungsteil - am Anfang, da, wo steht, wie hoch die Gesamtsteuerlast für das Steuerjahr ist und wieviel davon bereits (per Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Vorauszahlungen) bezahlt wurde - aus den beiden Zahlen ergibt sich, ob noch Steuer nachzuzahlen ist oder welche erstattet wird, und das aufgeteilt auf ESt, SolZ und KiSt. Kann natürlich sein, dass Sie nichts erstattet bekommen haben, sondern nachzahlen mussten. Und es kommt auf das Zahlungsdatum an, nicht auf das Bescheiddatum oder die tatsächliche Fälligkeit.

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 24. Feb 2019, 19:33
von Olivenbaum2013
Auf der ersten Seite (BLATT 1 von 3) des Bescheids für 2017 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag habe ich eine kleine Tabelle, die wie folgt aussieht:

..........................................|Einkommensteuer € | Solidaritätszuschlag €|
Festgesetzt wurden vom Lohn .....|______XYZ,UV______|________XYZ,UV_____|
verbleibende Steuer .................|______XYZ,UV______|________XYZ,UV_____|
Abrechnung (Stichtag 16.5.18).....|___________________|___________________|
von der Finanzkasse ausgezahlt....|______XYZ,UV______|________XYZ,UV_____|
mithin sind zu viel entrichtet.......|______XYZ,UV______|________XYZ,UV_____|

Hier finde ich zur Kirche kein Wort.

Auf dem letzten Blatt (BLATT 3 von 3) steht der Absatz:

Kirchensteuer
"Die Kirchensteuer wird vom zuständigen Kirchensteueramt gesondert festgesetzt und abgerechnet."

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 25. Feb 2019, 22:02
von Severina
Das ist dann wohl eine bayrische Sonderregelung. Ich bin nicht aus Bayern und soweit weg, dass ich das persönlich noch nicht gesehen habe - aber ich gehe doch davon aus, dass Sie, wenn Sie in 2018 eine Steuererstattung vom Finanzamt bekommen haben, Sie auch eine Kirchensteuererstattung vom Kirchensteueramt bekommen haben müssten- wie so ein Bescheid aussieht, kann ich nicht sagen.

Es kann aber natürlich sein, dass es schlicht keine Erstattung gab.

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 27. Feb 2019, 15:44
von Olivenbaum2013
Danke.
Dann gehe ich vorerst davon aus, dass es keine Erstattung gab.

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 24. Jun 2019, 09:19
von b04035
Hierzu habe ich folgende Frage:

Für die Einkommensteuererstattung des aktuellen Jahres wird die Erstattung aus dem Vorjahr NICHT ANGERECHNET.
Im Gegensatz dazu wird aber für die Kirchensteuererstattung des aktuellen Jahres die Erstattung aus dem Vorjahr ANGERECHNET,
was allerdings zu einer geringeren Rückzahlung führt.

Ich empfinde das als steuerliche Ungleichbehandlung.
Auf Grund welcher Gesetze ist das erlaubt?

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 25. Jun 2019, 15:05
von taxpert
b04035 hat geschrieben: Ich empfinde das als steuerliche Ungleichbehandlung.
Auf Grund welcher Gesetze ist das erlaubt?
EIne Antwort in der Hoffnung, die frage richtig verstanden zu haben!

Die im Jahr gezahlte und um etwaige Erstattungen gekürzte KiSt ist steuermindernde Sonderausgabe im Sinne §10 Abs.1 Nr.4 EStG.

Die gezahlte oder erstattete ESt zählt dagegen zu nicht abzugsfähigen Ausgaben im Sinne §12 Nr.3 EStG.

taxpert

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 25. Jun 2019, 19:18
von b04035
Hallo taxpert,

danke für Deine Ausführungen!

ich habe schon mit mehreren Leuten über dieses Thema gesprochen,
aber keiner hat es so richtig verstanden. Also keine Schande!
Deswegen versuche ich es ja mal in einem solchen Expertenforum.

Also:
Die Erstattung der KiSt aus dem Vorjahr hat es ja nur deswegen gegeben,
weil zuviel KiSt einbehalten, also zuviel bezahlt wurde ("Darlehen" ans FA).
Mit der Erstattung der überzahlten KiSt wäre der Steuerfall des Vorjahres
aus meiner Sicht erledigt.

Stattdessen wird nun für den aktuellen Steuerfall diese Erstattung aus dem Vorjahr
(für mich unverständlicherweise) mit angerechnet, was den gesamten Rückzahlungsbetrag
unangemessen reduziert.

Bei der ESt wird dieses Verfahren (der Anrechnung der Erstattung aus dem Vorjahr)
Gott sei Dank ja nicht durchgeführt, sonst bliebe ja kaum eine Erstattung übrig.

Ich empfinde es nun als Ungleichbehandlung, dass man durch diese KiSt-Berechnung benachteiligt wird.

Auf Grund welcher Gesetze und Paragraphen darf das Finanzamt so rechnen?
Darf es überhaupt so rechnen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich im voraus.

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 25. Jun 2019, 21:05
von Severina
Paragraf 10 Abs. 1 Nr 4 EStG.

Im Prinzip wird die gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende behandelt - allerdings nur die tatsächlich gezahlte. Diese setzt sich zusammen aus

Lohnkirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung
+ Kirchensteuer lt.festgesetzten und geleisteten Vorauszahlungen
+ Kirchensteuernachzahlungen für frühere Jahre

ABZÜGLICH

Kirchensteuererstattungen für frühere Jahre.

Dabei kommt es NUR auf das Ab- bzw. Zuflussdatum an, nicht darauf, FÜR welches Jahr die Kirchensteuer gezahlt/erstattet wurde.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger, der Vorauszahlungen leisten muss, zahlt diese am 19.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres. Vergisst er die letzte Überweisung und fließt diese nach entsprechender Mahnung erst im folgenden Januar ab, so wird die enthaltene Kirchensteuer auch erst im Folgejahr bei den Sonderausgaben berücksichtigt.

Wo sehen Sie da eine Benachteiligung - und gegenüber wem? Jemand, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, bekommt auch keinen Sonderausgabenabzug. Würden Sie dem Roten Kreuz versehentlich statt 100 € 1000 € Spende überweisen und dann die 900 € zurückbekommen, dann würden Sie doch vermutlich auch nicht erwarten, dass in der Steuerveranlagung 1000 € Spende anerkannt würden, oder?

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 26. Jun 2019, 00:25
von reckoner
Hallo,
Stattdessen wird nun für den aktuellen Steuerfall diese Erstattung aus dem Vorjahr
(für mich unverständlicherweise) mit angerechnet, was den gesamten Rückzahlungsbetrag
unangemessen reduziert.
Richtig. Aber gleichzeitig war der Spendenabzug (ich nenn' es jetzt mal so) im Vorjahr zu hoch, ergo die Steuer zu niedrig (und das bleibt so).

Stefan

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 26. Jun 2019, 01:30
von b04035
Ich danke Euch für Eure Erklärungsversuche, aber ich bin offenbar zu dumm, es zu verstehen. :-(

Im allerersten Jahr, in dem ich steuerpflichtig wurde, hat man meine KiSt auf 462 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 542 DM, also habe ich 80 DM zuviel bezahlt. Genau diesen Betrag habe
ich auch zurückbekommen. Somit war mein "Konto" beim FA "ausgeglichen" und alles war gut.

Im Folgejahr hat man meine KiSt auf 744 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 929 DM, also habe ich rein rechnerisch 185 DM zuviel bezahlt.
Genau diesen zuviel gezahlten Betrag hätte ich nun auch zurück erwartet bzw. zurückbekommen müssen.

Habe ich aber nicht, denn das FA rechnete wie folgt:
gezahlte KiSt: 929 DM
ab erstattete KiSt: 80 DM
verbleiben: 849 DM
festgesetzt werden: 744 DM
demnach zuviel gezahlt: 105 DM

Das FA hat also einfach die 80 DM aus dem "ausgeglichenen" Konto des Vorjahres nochmal eingerechnet.
Das ist doch eine Benachteiligung für mich!

Und dieses Phänomen pflanzt sich nun Jahr für Jahr fort und jedesmal werde ich benachteiligt.

Warum darf das FA das so machen?
Wo ist denn mein Denkfehler?

(Mein Wohnort ist übrigens NRW.)

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 26. Jun 2019, 08:53
von reckoner
Hallo,
Der Abzug vom Lohn betrug 542 DM, also habe ich 80 DM zuviel bezahlt.
Und 80 DM zu viel als Sonderausgabe (=Spende) abgesetzt.
ab erstattete KiSt: 80 DM
Nein, da wette ich dagegen.
Die Kirchensteuer selbst war ausgeglichen, da wird nichts eingerechnet. Die 80 DM verringern nur die Sonderausgaben. Deine Steuer hat sich nur um 80 DM mal Grenzsteuersatz erhöht, das können maximal 39 DM gewesen sein (bei Höchststeuersatz plus 9% Soli).
Warum darf das FA das so machen?
Weil es korrekt ist, und auch logisch.
Wo ist denn mein Denkfehler?
Unterschied zwischen Kirchensteuerzahlung und Sonderausgabenabzug nicht verstanden würde ich sagen.
(Mein Wohnort ist übrigens NRW.)
Unerheblich, das ist deutschlandweit gleich.

Stefan

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 26. Jun 2019, 09:54
von schlauelia
Wenn vermeintliche Nachteile erkannt werden, wird gemeckert!

Logik: die zuviel gezahlten KiSt 2017 war in 2017 Sonderausgabe - daher mindert die erstattete KiSt 2018 die Sonderausgaben 2018!

Was ist daran ungerecht? Das andere wäre ungerecht!!

Lia

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Verfasst: 26. Jun 2019, 15:47
von reckoner
Hallo,

kleine Korrektur: Ich weiß nicht wie ich auf 9% Soli kam, richtig hätte es 7,5% heißen müssen.

Stefan