Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Beitrag von Severina »

Paragraf 10 Abs. 1 Nr 4 EStG.

Im Prinzip wird die gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende behandelt - allerdings nur die tatsächlich gezahlte. Diese setzt sich zusammen aus

Lohnkirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung
+ Kirchensteuer lt.festgesetzten und geleisteten Vorauszahlungen
+ Kirchensteuernachzahlungen für frühere Jahre

ABZÜGLICH

Kirchensteuererstattungen für frühere Jahre.

Dabei kommt es NUR auf das Ab- bzw. Zuflussdatum an, nicht darauf, FÜR welches Jahr die Kirchensteuer gezahlt/erstattet wurde.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger, der Vorauszahlungen leisten muss, zahlt diese am 19.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres. Vergisst er die letzte Überweisung und fließt diese nach entsprechender Mahnung erst im folgenden Januar ab, so wird die enthaltene Kirchensteuer auch erst im Folgejahr bei den Sonderausgaben berücksichtigt.

Wo sehen Sie da eine Benachteiligung - und gegenüber wem? Jemand, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, bekommt auch keinen Sonderausgabenabzug. Würden Sie dem Roten Kreuz versehentlich statt 100 € 1000 € Spende überweisen und dann die 900 € zurückbekommen, dann würden Sie doch vermutlich auch nicht erwarten, dass in der Steuerveranlagung 1000 € Spende anerkannt würden, oder?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Stattdessen wird nun für den aktuellen Steuerfall diese Erstattung aus dem Vorjahr
(für mich unverständlicherweise) mit angerechnet, was den gesamten Rückzahlungsbetrag
unangemessen reduziert.
Richtig. Aber gleichzeitig war der Spendenabzug (ich nenn' es jetzt mal so) im Vorjahr zu hoch, ergo die Steuer zu niedrig (und das bleibt so).

Stefan
b04035
Beiträge: 8
Registriert: 24. Jun 2019, 09:13

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Beitrag von b04035 »

Ich danke Euch für Eure Erklärungsversuche, aber ich bin offenbar zu dumm, es zu verstehen. :-(

Im allerersten Jahr, in dem ich steuerpflichtig wurde, hat man meine KiSt auf 462 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 542 DM, also habe ich 80 DM zuviel bezahlt. Genau diesen Betrag habe
ich auch zurückbekommen. Somit war mein "Konto" beim FA "ausgeglichen" und alles war gut.

Im Folgejahr hat man meine KiSt auf 744 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 929 DM, also habe ich rein rechnerisch 185 DM zuviel bezahlt.
Genau diesen zuviel gezahlten Betrag hätte ich nun auch zurück erwartet bzw. zurückbekommen müssen.

Habe ich aber nicht, denn das FA rechnete wie folgt:
gezahlte KiSt: 929 DM
ab erstattete KiSt: 80 DM
verbleiben: 849 DM
festgesetzt werden: 744 DM
demnach zuviel gezahlt: 105 DM

Das FA hat also einfach die 80 DM aus dem "ausgeglichenen" Konto des Vorjahres nochmal eingerechnet.
Das ist doch eine Benachteiligung für mich!

Und dieses Phänomen pflanzt sich nun Jahr für Jahr fort und jedesmal werde ich benachteiligt.

Warum darf das FA das so machen?
Wo ist denn mein Denkfehler?

(Mein Wohnort ist übrigens NRW.)
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Der Abzug vom Lohn betrug 542 DM, also habe ich 80 DM zuviel bezahlt.
Und 80 DM zu viel als Sonderausgabe (=Spende) abgesetzt.
ab erstattete KiSt: 80 DM
Nein, da wette ich dagegen.
Die Kirchensteuer selbst war ausgeglichen, da wird nichts eingerechnet. Die 80 DM verringern nur die Sonderausgaben. Deine Steuer hat sich nur um 80 DM mal Grenzsteuersatz erhöht, das können maximal 39 DM gewesen sein (bei Höchststeuersatz plus 9% Soli).
Warum darf das FA das so machen?
Weil es korrekt ist, und auch logisch.
Wo ist denn mein Denkfehler?
Unterschied zwischen Kirchensteuerzahlung und Sonderausgabenabzug nicht verstanden würde ich sagen.
(Mein Wohnort ist übrigens NRW.)
Unerheblich, das ist deutschlandweit gleich.

Stefan
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Beitrag von schlauelia »

Wenn vermeintliche Nachteile erkannt werden, wird gemeckert!

Logik: die zuviel gezahlten KiSt 2017 war in 2017 Sonderausgabe - daher mindert die erstattete KiSt 2018 die Sonderausgaben 2018!

Was ist daran ungerecht? Das andere wäre ungerecht!!

Lia
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer

Beitrag von reckoner »

Hallo,

kleine Korrektur: Ich weiß nicht wie ich auf 9% Soli kam, richtig hätte es 7,5% heißen müssen.

Stefan
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