Differenz Steuerbescheid
Verfasst: 17. Feb 2019, 10:51
Hallo Forum,
wir haben gestern unseren Steuerbescheid erhalten und waren über die Differenz zu unseren errechneten Betrag über ELSTER ein wenig verwundert.
Es ergibt sich eine Differenz von 460,-€ die wir weniger erhalten sollen. Nun habe ich die einzelnen Posten/Beträge verglichen und habe gesehen das uns bei den Sonderausgaben unter dem Punkt: davon abziehbar ......3.800€ gewährt werden.
Bei meiner errechneten Steuererklärung komme ich allerdings auf 5.600€.
Auf Seite 3 des Bescheids steht im super Beamtendeutsch:
Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zu Basis- und gesetzlichen Pflegeversicherung nur 1.900€, weil:
- der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung steuerfreie Beitragszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehöriger in einer solchen Versicherung mitversichert waren,
- steuerfreie Zuschüsse zur KV (z.B. bei Rentnern durch die RVträger) geleistet wurden,
- ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten bestand.
Warum berechnet ELSTER anders? Bzw. gibt keinen Hinweis?
Ehepaar, Zusammenveranlagung, 2 Kinderfreibeträge, beide Steuerklasse 4
wir haben gestern unseren Steuerbescheid erhalten und waren über die Differenz zu unseren errechneten Betrag über ELSTER ein wenig verwundert.
Es ergibt sich eine Differenz von 460,-€ die wir weniger erhalten sollen. Nun habe ich die einzelnen Posten/Beträge verglichen und habe gesehen das uns bei den Sonderausgaben unter dem Punkt: davon abziehbar ......3.800€ gewährt werden.
Bei meiner errechneten Steuererklärung komme ich allerdings auf 5.600€.
Auf Seite 3 des Bescheids steht im super Beamtendeutsch:
Der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge zu Basis- und gesetzlichen Pflegeversicherung nur 1.900€, weil:
- der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung steuerfreie Beitragszahlungen erbracht hat oder Sie als Angehöriger in einer solchen Versicherung mitversichert waren,
- steuerfreie Zuschüsse zur KV (z.B. bei Rentnern durch die RVträger) geleistet wurden,
- ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten bestand.
Warum berechnet ELSTER anders? Bzw. gibt keinen Hinweis?
Ehepaar, Zusammenveranlagung, 2 Kinderfreibeträge, beide Steuerklasse 4