Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lichtbricht
Beiträge: 2
Registriert: 16. Okt 2018, 17:40

Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

Beitrag von lichtbricht »

Hallo,
ich verstehe das Ergebnis der Steuerberechnung nicht und hoffe mir kann jemand helfen.

Meine Frau hat einen Riestervertrag und zahlt hier ca. 1000 Euro im Jahr ein - etwas weniger als 4% vom Brutto.

Gebe ich die Riester-Daten ein, so erhalten wir ca. 291 Euro mehr von der Einkommenssteuer zurück.
Nun ist aber am im Dezember letzten Jahres unser Kind geboren. Hier bekommt man 300 Euro auf das Riesterkonto gezahlt.
Gebe ich an (und ich muss es ja angeben), dass wir für ein Kind nach 2007 die Kinderzulage erhalten habe, so verringert sich die Rückerstattung um 243 Euro auf 48 Euro.

Das verstehe ich nicht. Wieso bekommen wir ohne Kind mehr heraus? Bekommt man bei einem Kind also gar nicht 300 Euro, sondern effektiv nur 300-243 Euro = 57 Euro? Für mich mach das kein Sinn und ich hoffe jemand kann mir helfen.

Vielen Dank.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

Beitrag von StephanM »

Da hier nicht genügend ihrer steuerlichen Daten für eine konkrete Beurteilung vorliegen hier eine Mutmaßung:

Sie hat vermutlich bisher den Sonderausgabenabzug für die Riesterrente erhalten und dadurch einen Steuervorteil erhalten. Durch das Kind könnte nun der Zulagenanspruch höher sein als der Steuervorteil (gibt halt nur eins von beiden). Vergleichen Sie doch mal den Sonderausgabenabzug vom Vorjahr ohne Kind (2016)und den vom Jahr mit Kind (2017).
Dieses würde später im Bescheid dann in dieser Form dargestellt sein:
„Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (§ 10a EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“
lichtbricht
Beiträge: 2
Registriert: 16. Okt 2018, 17:40

Re: Weniger Steuerrückerstattung bei Riester mit Kind?

Beitrag von lichtbricht »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich verstehe es jedoch weiterhin nicht.
Den Satz „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (§ 10a EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ konnte ich nicht finden.

Ich verstehe es so, dass man bei einem Kind eine Zulage von 300 Euro bekommt. Nun findet eine Günstiger-Prüfung mit dem Steuervorteil statt. Günstiger kann für mich ja nur sein, dass ich mehr als 300 Euro bekomme.
Daher: Falls Zulage günstiger, bleibt es bei den 300 Euro und die Steuer reduziert sich nicht, erhöht sich aber auch nicht.
Ist der Steuervorteil günstiger so würde ich erwarten, dass zusätzlich etwas mehr zurückkommt.

Was ich nicht verstehe:
ohne Kind: Grundzulage von 154 Euro plus eine Steuerrückerstattung von 291 Euro sind 445 Euro.
mit Kind: Grundzulage von 154 Euro + 300 Euro = 454 Euro plus Steuerrückerstattung von 48 Euro = 502 Euro.

Ah, ich habs mir glaube eben selbst beantwortet.
Sehe ich es richtig, dass (bei meinen Daten, bzw. der meiner Frau) sich das Kind nach Steuer mit "nur" 50 Euro auswirkt?
Die 300 Euro landen nun halt direkt auf dem Riesterkonto und nicht auf dem Bankkonto, daher wird das Geld nun verzinst und steht im Alter bereit.
Ohne Kind wäre ich insgesamt finanziell gleich gestellt (bist auf die 50 Euro), nur dass das Riesterkonto weniger Kapital aufweisen würde?
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