muemmel hat geschrieben: ↑20. Jul 2018, 18:21Für die Uni habe ich die Verpflegungsaufwendung nicht eingerechnet. Stimmt - hatte ich übersehen. Die Frage seit Anfang ist ja, ob es sich überhaupt lohnt diese Kosten mit in die Steuererklärung reinzunehmen, wenn ich sowieso keine Steuern gezahlt habe und es sich nicht in die nächsten Jahre überträgt. Das kann hier keiner wissen, denn dazu müßte man wissen, wie das Verfassungsgericht irgendwann mal entscheidet. Sagt es "Nö, das sind Sonderausgaben und alles bleibt, wie es ist", dann hat es sich nicht gelohnt.
Und das ganze soll ich unter Sonderausgaben Zeile 43 angeben? Also zusammenrechnen oder halt dem Finanzamt eine Zusammenstellung schicken?
Zu der Krankenversicherung nochmal: Da sie mir nur über 4 Monate im Nachhinein berechnet wurde, habe ich diese in Raten gezahlt. Diese ging vom Dezember bis März. Kann ich also den gesamten Zeitraum in 2017 absetzen oder nur die eine Dezemberrate?
Die Fahrten zur Arbeit werden auch als Sonderausgaben oder schon Werbungskosten abgesetzt?
Und das ganze soll ich unter Sonderausgaben Zeile 43 angeben? Ja. Also zusammenrechnen oder halt dem Finanzamt eine Zusammenstellung schicken? Zusammenrechnen - wenn das FA eine Aufschlüsselung will, wird es sich schon melden. Zu der Krankenversicherung nochmal: Da sie mir nur über 4 Monate im Nachhinein berechnet wurde, habe ich diese in Raten gezahlt. Diese ging vom Dezember bis März. Kann ich also den gesamten Zeitraum in 2017 absetzen oder nur die eine Dezemberrate? Nur die Dezemberrate - es gilt das "Abflußprinzip", d. h., es geht darum, wann Geld von Ihrem Konto "abfließt". Für Vorsorgeaufwendungen wie die KV und RV gibt es übrigens eine eigene Anlage ("Vorsorgeaufwand"). Die Fahrten zur Arbeit werden auch als Sonderausgaben oder schon Werbungskosten abgesetzt? Werbungskosten. Allerdings werden dafür ohnehin 1.000 Euro von Ihrem Lohn abgezogen - die Werbungskostenpauschale halt.