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Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 13. Jul 2018, 09:36
von o0Pascal0o
Hallo erst einmal. Darf man Handwerkerleistungen welche an meine Rechnungsadresse ausgestellt sind, von einer anderen Person Konto überweisen? Oder wirkt sich das dann negativ auf die eigene Steuerrückerstattung aus?

Re: Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 13. Jul 2018, 10:22
von schlauelia
wer ist diese andere Perssn? Ehepartner, Elternteil, Fremder?

Und warum soll das gemacht werden? Ist mE mehr als ungeschickt.

Re: Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 13. Jul 2018, 11:56
von o0Pascal0o
Der Vater. Weil er gerade Geld auf dem Konto hatte für die Handwerkerrechnung und wir das schnell begleichen wollten.

Re: Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 13. Jul 2018, 13:04
von schlauelia
wichtig ist es, dass die Re unbar bezahlt wurde - und Sie sollten auch zeitnah dem Vater den Betrag zurück überweisen, denn Sie wollen doch die 20% in Anspruch nehmen - nur das geht, denn der Vater steht nicht auf der Rechnung und die Leistung ist nicht für seinen Haushalt - sondern für Ihren!

Re: Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 14. Jul 2018, 21:02
von o0Pascal0o
Ja, ist ja für mein Haushalb hier gemacht worden, da hat mein Vater nichts mit zu tun. Ich kann ihm doch das Geld auch Bar zurückgeben. Oder mit Schulden verrechnen. Oder ist das nicht möglich?

Re: Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 15. Jul 2018, 12:46
von schlauelia
dazu habe ich keine Erfahrung!

Re: Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 15. Jul 2018, 22:30
von reckoner
Hallo,

die Zahlung von dem Konto eines Dritten ist ausdrücklich zugelassen, siehe Anwendungsschreiben vom 10.01.2014, RZ 51.

Stefan

Re: Handwerkerleistung von anderem Konto bezahlt

Verfasst: 4. Mai 2019, 19:34
von o0Pascal0o
"Konto eines Dritten51Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung durch den Steuerpflichtigen ist auch möglich, wenn die Aufwendungen für die haushaltsnahe Dienstleistung, Pflege- oder Betreuungsleis-tung oder die Handwerkerleistung, für die der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat, von dem Konto eines Dritten bezahlt worden sind. "
Q: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Seite 17

Also muss man es nicht einmal den Betrag an den Zahler der Rechnung(Konto des Dritten) zurücküberweisen?