Hallo,
kann ich als Künstlerin, sprich Sängerin die Beiträge zur Künstlersozialkasse als Sonderausgaben geltend machen?
Wer weiß Rat?
Gruß
Lillifee
Künstlersozialkasse
Re: Künstlersozialkasse
Hallo Lillifee,
die vom Künstlersozialversicherungsgesetz erfassten Selbstständigen haben nur - wie Arbeitnehmer - die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Künstlersozialkasse zu leisten. Die Beiträge werden wie Sozialversicherungen behandelt. Deswegen kannst du die Beiträge zur Künstlersozialkasse als Sonderausgaben geltend machen.
die vom Künstlersozialversicherungsgesetz erfassten Selbstständigen haben nur - wie Arbeitnehmer - die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Künstlersozialkasse zu leisten. Die Beiträge werden wie Sozialversicherungen behandelt. Deswegen kannst du die Beiträge zur Künstlersozialkasse als Sonderausgaben geltend machen.
Re: Künstlersozialkasse
Super,
danke taxwoman , du hast mir sehr geholfen.
danke taxwoman , du hast mir sehr geholfen.