Hallo,
das Fahrzeug meiner Mutter war im Jahr 2017 noch über ihren Vater versichert. Er war also der Versicherungsnehmer. Sie hat die Beiträge zur Versicherung jedoch immer selbst gezahlt und kann dies auch auf den Kontoauszügen nachweisen. Kann sie nun die Beiträge zur KFZ-Haftplichtversicherung trotzdem in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie die entsprechenden Nachweise und ein zusätzliches, erklärendes Schreiben an das Finanzamt schickt?
Unabhängig davon:
Kann man auch die Haftpflichtversicherung für einen Roller/Motorrad eintragen?
Schonmal danke im Voraus!
Viele Grüße
KFZ-Haftpflichtversicherung
Re: KFZ-Haftpflichtversicherung
Hallo,
Abschließend aber noch eine Anmerkung: Bei normalen Arbeitnehmern wirken sich diese Kosten selten aus, denn allein schon mit den Sozialversicherungsbeiträgen übertrifft man meist den Höchstbetrag von 1.900 Euro.
Stefan
Ja, sie kann die Kosten absetzen, da muss in der Regel auch nichts nachgewiesen oder gar erläutert werden werden. Ich handhabe es immer so, dass ich das KFZ-Kennzeichen dazu schreibe, dann ist die Zahlung imho eindeutig zugeordnet, fertig.Kann sie nun die Beiträge zur KFZ-Haftplichtversicherung trotzdem in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie die entsprechenden Nachweise und ein zusätzliches, erklärendes Schreiben an das Finanzamt schickt?
Ja, auch das geht.Kann man auch die Haftpflichtversicherung für einen Roller/Motorrad eintragen?
Abschließend aber noch eine Anmerkung: Bei normalen Arbeitnehmern wirken sich diese Kosten selten aus, denn allein schon mit den Sozialversicherungsbeiträgen übertrifft man meist den Höchstbetrag von 1.900 Euro.
Stefan
Re: KFZ-Haftpflichtversicherung
denn allein schon mit den Sozialversicherungsbeiträgen übertrifft man meist den Höchstbetrag von 1.900 Euro. Hinweis: Gemeint sind damit die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
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Re: KFZ-Haftpflichtversicherung
Danke für die Infos!