Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 11. Mai 2018, 21:31
Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
Hallo,
Ich weiß, dass es zu diesem Thema schon viele Threads gibt - die ich mir auch durchgelesen habe - aber ich werde einfach nicht draus schlau.
Ich habe 2013-2016 meinen Master gemacht und würde für diese Jahre gerne nachträglich einen Verlustvortrag stellen.
Im Dezember 2016 habe ich bereits gearbeitet und damit in diesem Jahr dann ein Bruttoeinkommen von 2200€. Bisher habe ich für 2016 noch keine Einkommenssteuererklärung gemacht.
Muss ich den Verlustvortrag in der Einkommensteuererklärung von 2016 angeben? Oder kann ich den Verlust mit in 2017 nehmen? Wenn ja wie und unter welchen Voraussetzungen?
Oder "verfällt" der Verlustvortrag dann praktisch, weil man für die 2016er Einkommensteuererklärung ja nicht wirklich etwas anrechnen kann?
Ihr könnt sicher aus meiner Fragestellung schon herauslesen, dass ich absolut kein Steuerprofi bin...
Vielen lieben Dank schon mal!
Ich weiß, dass es zu diesem Thema schon viele Threads gibt - die ich mir auch durchgelesen habe - aber ich werde einfach nicht draus schlau.
Ich habe 2013-2016 meinen Master gemacht und würde für diese Jahre gerne nachträglich einen Verlustvortrag stellen.
Im Dezember 2016 habe ich bereits gearbeitet und damit in diesem Jahr dann ein Bruttoeinkommen von 2200€. Bisher habe ich für 2016 noch keine Einkommenssteuererklärung gemacht.
Muss ich den Verlustvortrag in der Einkommensteuererklärung von 2016 angeben? Oder kann ich den Verlust mit in 2017 nehmen? Wenn ja wie und unter welchen Voraussetzungen?
Oder "verfällt" der Verlustvortrag dann praktisch, weil man für die 2016er Einkommensteuererklärung ja nicht wirklich etwas anrechnen kann?
Ihr könnt sicher aus meiner Fragestellung schon herauslesen, dass ich absolut kein Steuerprofi bin...
Vielen lieben Dank schon mal!
Re: Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
Muss ich den Verlustvortrag in der Einkommensteuererklärung von 2016 angeben? Die Frage ist sinnfrei - wenn Sie für 2013 bis 2015 Anträge auf Verlustfeststellungen stellen, dann weiß das FA ja, daß die existieren. Insofern müssen Sie die nicht "angeben", aber das FA wird sie automatisch mit dem Einkommen aus 2016 verrechnen. Und bevor jetzt die Frage kommt, ob Sie 2016 nicht einfach "überspringen" können - nein, können Sie nicht.
Oder kann ich den Verlust mit in 2017 nehmen? Nö - es sei denn, es bliebe noch ein Rest nach der Verrechnung mit dem Einkommen aus 2016. Das wäre ja möglich - immerhin würde von den 2.200 Euro erstmal 1.000 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen. Sie sollten vielleicht einfach mal schreiben, wie hoch der VV eigentlich ist.
Oder kann ich den Verlust mit in 2017 nehmen? Nö - es sei denn, es bliebe noch ein Rest nach der Verrechnung mit dem Einkommen aus 2016. Das wäre ja möglich - immerhin würde von den 2.200 Euro erstmal 1.000 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen. Sie sollten vielleicht einfach mal schreiben, wie hoch der VV eigentlich ist.
Re: Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
Bisher habe ich für 2016 noch keine Einkommenssteuererklärung gemacht. Warum eigentlich nicht? Da müßten Sie ja so 250 Euro an Steuer und Soli gezahlt haben, evtl. auch noch Kirchensteuer - das kriegen Sie alles wieder. Allerdings nicht aufgrund von Verlustvorträgen, sondern schlicht, weil Sie mit 2.200 Euro dann doch deutlich unter dem Grundfreibetrag liegen...
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 11. Mai 2018, 21:31
Re: Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
Hallo,
Vielen lieben Dank schon mal für die Antworten!
Ich habe es mir mit einem Online-Programm für die Einkommenserklärung mal grob überschlagen, pro Jahr wäre es ein Verlustvortrag von ca 3400€.
Habe ich jetzt richtig aus der Antwort rausgelesen, das das, was mit 2016 nicht verrechnet werden kann für 2017 über bleibt und nicht verfällt?
Vielen lieben Dank schon mal für die Antworten!
Ich habe es mir mit einem Online-Programm für die Einkommenserklärung mal grob überschlagen, pro Jahr wäre es ein Verlustvortrag von ca 3400€.
Habe ich jetzt richtig aus der Antwort rausgelesen, das das, was mit 2016 nicht verrechnet werden kann für 2017 über bleibt und nicht verfällt?
Re: Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
Habe ich jetzt richtig aus der Antwort rausgelesen, das das, was mit 2016 nicht verrechnet werden kann für 2017 über bleibt und nicht verfällt? Ja, das ist korrekt. Da sollte dann ordentlich was rumkommen - 4 mal 3.400 Euro wären ja 13.600 Euro, von denen dann lediglich 2.200 Euro runterkämen, so daß 11.400 Euro nach 2017 vorzutragen wären.
Was ist also zu tun? Sie stellen für alle Jahre von 13 bis 16 jeweils einen Antrag auf Verlustfeststellung und reichen eine Steuererklärung für 2017 ein (das kann alles gleichzeitig eingereicht werden) - da kommt ordentlich Arbeit auf Sie zu...
Was ist also zu tun? Sie stellen für alle Jahre von 13 bis 16 jeweils einen Antrag auf Verlustfeststellung und reichen eine Steuererklärung für 2017 ein (das kann alles gleichzeitig eingereicht werden) - da kommt ordentlich Arbeit auf Sie zu...
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 11. Mai 2018, 21:31
Re: Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
Vielen Dank - dann werde ich mir gleich mal die Bögen besorgen und mich an die Arbeit machen!
Für 2016 mache ich dann auch einen Verlustvortrag und keine Einkommensteuererklärung, auch wenn ich im Dezember verdient habe?
Für 2016 mache ich dann auch einen Verlustvortrag und keine Einkommensteuererklärung, auch wenn ich im Dezember verdient habe?
Re: Verlustvortrag Studium - erste Einkommensteuer mit nur einem Arbeitsmonat
Für 2016 mache ich dann auch einen Verlustvortrag und keine Einkommensteuererklärung Da Sie auch 2016 insgesamt ja einen Verlust hatten, machen Sie das genau so.
Ein Problem könnte es übrigens mit 2013 geben - es haben hier schon User berichtet, daß das Finanzamt sich da verweigert hat, weil das mehr als 4 Jahre her ist. Die Frist für Verlustfeststellungsanträgen beträgt m. W. nach noch immer 7 Jahre, aber das scheint nicht unumstritten zu sein - berichten Sie, wie das bei Ihnen ausging. Ggf. kann man da ja auch Einspruch einlegen...
Ein Problem könnte es übrigens mit 2013 geben - es haben hier schon User berichtet, daß das Finanzamt sich da verweigert hat, weil das mehr als 4 Jahre her ist. Die Frist für Verlustfeststellungsanträgen beträgt m. W. nach noch immer 7 Jahre, aber das scheint nicht unumstritten zu sein - berichten Sie, wie das bei Ihnen ausging. Ggf. kann man da ja auch Einspruch einlegen...