Kosten im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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frager4444
Beiträge: 1
Registriert: 7. Mai 2018, 14:04

Kosten im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage

Beitrag von frager4444 »

Guten Tag

Mir wurde vor 3 Jahren der Arbeitsplatz gekündigt und seither lebe ich im wesentlichen von der Abfindung und Ersparnissen (klar waren 12 Monate ALG I dabei). Da das Geld jetzt knapp und ich offenbar immer noch uneinstellbar bin, denke ich jetzt daran, doch für 2015 einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, falls das von den Fristen her überhaupt noch möglich ist. Als ich noch Arbeitnehmer war, war ich so ein einfacher Steuerfall, dass die Berechenprogramme immer +/- 0 angezeigt hatten, weswegen ich eigentlich nie den Antrag gestellt hatte und auch keine Erfahrung damit habe. Das mal als Einleitung. (Es kam auch nie etwas vom FA, ich muss also keinen Antrag abgeben, keine Ahnung, was da jedes Jahr immer so viele Mitmenschen umtreibt...)

Im Speziellen interessiert mich jetzt, ob ich vielleicht die ca. 3000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen kann und als was? Sind es Sonderausgaben, weil ich die normal ja nie hatte? Oder aussergewöhnliche Belastungen oder gar Werbungskosten? Könnte ich es mir aussuchen, welche Variante würde ich dann wählen, um die vom FA evtl. schon angesetzten Pauschbeträge möglichst klein zu halten? Ich würde ja gerne so viel wie möglich "wiederbekommen".

Dann etwas anderes, was mir damals sehr merkwürdig vorkam, aber mein Anwalt hatte nichts dran auszusetzen. Denke aber immer öfter, der wollte vielleicht nur schnell das Mandat vom Tisch haben... Die Abfindung wurde zusammen mit meinem letzten Gehalt ausgezahlt und versteuert. Dadurch hatte ich enorme Steuern und Sozialabgaben zu zahlen und von der Abfindung blieb längst nicht so viel übrig wie ich mir das im Vorfeld mit einem der Abfindungsrechner im Internet ausgerechnet hatte. War das wirklich korrekt so oder womöglich ein letzter "Arschtritt" des früheren AG?

Wäre nett, wenn mir hier geholfen werden kann. Denn für einen Steuerberater hätte ich wirklich kein Geld zur Zeit.

VG!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kosten im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Im Speziellen interessiert mich jetzt, ob ich vielleicht die ca. 3000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen kann und als was?
Das sind Werbungskosten, einzutragen in die Anlage N.
War das wirklich korrekt so oder womöglich ein letzter "Arschtritt" des früheren AG?
Das kann ich nicht sicher sagen, aber vermutlich kommt da die Fünftelungsregelung in Betracht. Das ändert aber nichts an den Sozialabgaben, die bleiben wie sie waren. Der Steuersatz wird hingegen so ermittelt, als ob die Abfindung nur ein Fünftel so hoch wäre (steuerpflichtig ist sie aber trotzdem in voller Höhe). Sinn der Sache ist, dass man nicht nur aufgrund einer Abfindung zum Superverdiener wird (42%, oder gar 45%); vielmehr bleibt der Steuersatz im Rahmen.
keine Ahnung, was da jedes Jahr immer so viele Mitmenschen umtreibt...
Vielleicht halten die sich auch nur an die gesetzlichen Vorschriften (mindestens in dem Jahr mit ALG1 warst auch du erklärungspflichtig).

Stefan
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage

Beitrag von muemmel »

mindestens in dem Jahr mit ALG1 warst auch du erklärungspflichtig Was ja dann 2 Kalenderjahre wären, wenn nicht exakt von Januar bis Dezember Alg 1 bezogen wurde. Die Erklärungen für diese 2 Jahre sind also arg verspätet, was mit einem Verspätungszuschlag sanktioniert werden kann.
falls das von den Fristen her überhaupt noch möglich ist. Keine Sorge - die Erklärung wird noch angenommen.
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