Verlustvortrag - Studium nach Berufsausbildung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tolfi
Beiträge: 2
Registriert: 10. Apr 2018, 20:45

Verlustvortrag - Studium nach Berufsausbildung

Beitrag von tolfi »

Guten Abend zusammen,

ich hoffe dieses Thema wurde nicht schon abgefrühstüclt und ich befinde mich hier in der richtigen Themenrubrik.


Ich habe von 2012 (WS 12/13) bis 2015 (SS 2015) meinen Bachelor gemacht. Zuvor habe ich eine Berufsausbildung absolviert, demnach war das Studium eine "Zweitausbildung" (korrigiert mich, wenn ich falsch liege!).

Ich habe im Jahr 2012 bis zum Studienbeginn als Angestellter noch Einkünfte (=Lohnsteuer gezahlt) erzielt. Einen gewissen Teil der Lohnsteuer bekam ich vom Finanzamt durch Werbungskosten, Fortbildungskosten, etc. erstattet .

Somit kommt ja für dieses Jahr kein Verlustvortrag in Frage, da die Einkünfte die Ausgaben überstiegen (habe ich richtig verstanden, oder?).


Nun meine Fragen:

Während meines Studiums habe ich nebenbei gearbeitet, überwiegend auf 450€-Basis. Mildern diese Einkünfte den Verlustvortrag aus den vorangegangenen Jahren?

Beispiel: Ich habe in 2013 ein Verlustvortrag von 4.000,00 EUR gehabt (im ersten "richtigen" Studienjahr habe ich nebenbei kein Geld verdient, das Studium war voll im Fokus). In 2014 habe ich durch die 450€-Jobs mehr Einkünfte erzielt als Ausgaben, z.B. 1.000 €.

Wird dann der Verlustvortrag zum Ende 2014 mit 3.000,00 EUR festgeslegt (4.000 EUR - 3.000 EUR)?

Durch welche "Einkünfte" werden die Ausgaben (Studiengebühren, Fahrten zur Uni,...) "geschmälert"? 450€-Jobs? Nur Jobs, bei denen ich auch Lohnsteuer gezahlt habe?

Bringt es mir überhaupt etwas, einen Verlustvortrag für die gesamte Studienzeit zu machen, wenn ich vorallem im Jahr 2015 ziemlich hohe Einkünfte hatte (gute Bezahlung während eines Praktikums, gute Nebenjobs,...)?

Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären.
Über eure Antworten freue ich mich!

Gruß
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag - Studium nach Berufsausbildung

Beitrag von muemmel »

Somit kommt ja für dieses Jahr kein Verlustvortrag in Frage, da die Einkünfte die Ausgaben überstiegen (habe ich richtig verstanden, oder?). Ja.
Mildern diese Einkünfte den Verlustvortrag aus den vorangegangenen Jahren? Kommt drauf an. War es ein "echter" Minijob, mit Pauschalversteuerung durch den AG - nein. War es ein "Minijob auf Lohnsteuerkarte" - ja.
Durch welche "Einkünfte" werden die Ausgaben (Studiengebühren, Fahrten zur Uni,...) "geschmälert"? 450€-Jobs? Siehe oben.
Nur Jobs, bei denen ich auch Lohnsteuer gezahlt habe? Nein, es kommt darauf an, ob sie grundsätzlich steuerpflichtig sind, nicht darauf, ob man wirklich Steuer zahlt.
Bringt es mir überhaupt etwas, einen Verlustvortrag für die gesamte Studienzeit zu machen Keine Ahnung - Sie kennen die Zahlen, wir nicht.
tolfi
Beiträge: 2
Registriert: 10. Apr 2018, 20:45

Re: Verlustvortrag - Studium nach Berufsausbildung

Beitrag von tolfi »

Somit kommt ja für dieses Jahr kein Verlustvortrag in Frage, da die Einkünfte die Ausgaben überstiegen (habe ich richtig verstanden, oder?). Ja.
Mildern diese Einkünfte den Verlustvortrag aus den vorangegangenen Jahren? Kommt drauf an. War es ein "echter" Minijob, mit Pauschalversteuerung durch den AG - nein. War es ein "Minijob auf Lohnsteuerkarte" - ja.
Durch welche "Einkünfte" werden die Ausgaben (Studiengebühren, Fahrten zur Uni,...) "geschmälert"? 450€-Jobs? Siehe oben.
Nur Jobs, bei denen ich auch Lohnsteuer gezahlt habe? Nein, es kommt darauf an, ob sie grundsätzlich steuerpflichtig sind, nicht darauf, ob man wirklich Steuer zahlt.

Wo ist die Eingrenzung, wann ich steuerpflichtig werde? Wie sieht es mit einer geringfügigen Beschäftigung aus, bspw. einem Hiwi-Job an der Uni?
Wenn ich auf Lohnsteuerkarte, nach Steuerklasse 1 arbeite, werden die Einkünfte vermuttlich 1:1 den Ausgaben gegenübergestellt (=mindern somit den möglichen Verlustvortrag)?


Bringt es mir überhaupt etwas, einen Verlustvortrag für die gesamte Studienzeit zu machen Keine Ahnung - Sie kennen die Zahlen, wir nicht.

Das hängt jetzt davon ab, welche Einkünfte (siehe oben) den Ausgagen gegenübergestellt werden? Sie sagten ein Minijob mit Pauschalversteuerung durch den AG hat keine "Schmälerung" zur Folge, wie ist es mit den anderen Einkünften?


Btw. noch einmal eine allgemeine Frage: Muss ich alle Einkünfte in der Lohnsteuererklärung angeben? Wenn ich in den Erklärungen für die Studienjahre meine Einkünfte nicht angebe, habe ich ja zu Arbeitsbeginn (2016) einen sehr viel höheren Verlustvortrag, der sich dann mit den Einkünften verrechnen lässt.
Ist das erlaubt?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag - Studium nach Berufsausbildung

Beitrag von Severina »

tolfi hat geschrieben: 11. Apr 2018, 19:02
Btw. noch einmal eine allgemeine Frage: Muss ich alle Einkünfte in der Lohnsteuererklärung angeben? Wenn ich in den Erklärungen für die Studienjahre meine Einkünfte nicht angebe, habe ich ja zu Arbeitsbeginn (2016) einen sehr viel höheren Verlustvortrag, der sich dann mit den Einkünften verrechnen lässt.
Ist das erlaubt?
Ob es erlaubt ist, in der Einkommensteuererklärung (so heißt die, eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht) Einkünfte wegzulassen und auf die Art und Weise höhere Verlustvorträge zu generieren?

Wenn Sie diese Frage ernst meinen, zweifle ich an der Zukunft der Menschheit.
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