Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Max93
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von Max93 »

muemmel hat geschrieben: 19. Mär 2018, 11:37 Noch ein Nachtrag zu 2015: Mit 6 Monaten Ausbildungsvergütung und einem Monat Gehalt sind Sie doch vermutlich gar nicht über den Grundfreibetrag (8.472 Euro) gekommen. Insofern kriegen Sie ohnehin alle Steuern wieder, und das sogar ohne Angabe irgendwelcher Werbungskosten.
Aber komplett - für einen Verlustvortrag braucht man einen Verlust. Ein Azubi hat keine Verluste. Ein Einkommen unter dem GFB ist nämlich kein Verlust - ein Einkommen unter null ist ein Verlust. Man müßte also mehr Kosten als Einkommen haben - das dürfte bei Azubis so gut wie nie vorkommen.
Richtig, aber ich hab ja keine Steuer gezahlt in der Ausbildung und ein Verlustantrag kann ich ebenfalls nicht stellen.
Also für die Jahre 2012, 2013, 2014 kann ich auf jeden Fall nichts zurückbekommen. Höchstes für das Kalenderjahr 2015 aber da hab ich ja schon 379 Euro Steuern zurückbekommen obwohl ich nur 320 Euro Lohnsteuer (Gesamt) eingezaht habe.

Wenn ich jetzt nochmal eine Steuererklärung für 2015 abgebe und die 6 1/3 Monate Fahrtkosten eintrage bekomme ich wahrscheinlich auch nicht mehr zurück eben wegen den zu wenig eingezahteln Lohnsteuer, außerdem müsste ich auch noch ein Steuerbescheid Einspruch für 2015 einlegen oder nicht ?
muemmel
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von muemmel »

Wenn ich jetzt nochmal eine Steuererklärung für 2015 abgebe Sie können nicht zwei Erklärungen für ein Jahr abgeben.
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