Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Max93
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Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von Max93 »

Servus Leute!

ich mache gerade meine Steuererklärung um bin nun auf Seite 2 in Zeile 43 des Hauptvordruckes (Sonderausgaben) gestoßen. Im Internet steht auf jeder Seite einfach immer das gleiche und zwar das man alle Kosten für die erst Ausbildung absetzen kann. Das wären bei mir ja mal locker ca. 4500 Euro. Aber die Verlangen kaum mehr Informtionen das ElsterFormular.. ich glaub da gibt es ein Harken.

Ich bin aktuell seit 2 1/2 Jahren ganz normal Berufstätig und hab davor eine 3 Jahres Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht. Meine Entfernungspauschale liegt bei über 60km (jeden Tag) und hab einige Fachbücher gekauft. Kann ich das jetzt einfach alles so absetzen? ich hab in den 3 Jahren Ausbildung keine Steuererklärung gemacht, weil ich kein Lohnsteuer bezogen habe (zu wenig verdient leider) bin aber täglich mit Öffentlichen Verkehersmittel ca. 75km (einfacherer hinweg) gefahren.. also da würde so einiges zurückkommen..

Hier ein Bild von der Zeile die ich meine: https://gyazo.com/6924463e579671ee4261ff598e672184

Hoffe ihr könnt mir helfen!
muemmel
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von muemmel »

Im Internet steht auf jeder Seite einfach immer das gleiche und zwar das man alle Kosten für die erst Ausbildung absetzen kann. Das wären bei mir ja mal locker ca. 4500 Euro. Sie übersehen da eine Kleinigkeit - Sonderausgaben kann man in dem Jahr ansetzen, in welchem sie angefallen sind. Und da Sie in der Zeit der Berufsausbildung keine Lohnsteuer gezahlt haben, können Sie auch nichts absetzen - außer im Jahr des Ausbildungsendes, wo Sie ja vermutlich Lohnsteuer gezahlt haben. Für das Jahr des Ausbildungsendes lohnt sich eine Erklärung schon wegen des Einkommensunterschieds übrigens eigentlich immer. Insofern sollten Sie vielleicht mit der Erklärung für 2015 anfangen, falls daß das betreffende Jahr war.
Max93
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von Max93 »

Servus!

vielen Dank für die schnelle Antwort! okay, dann kann ich den Punkt leider vergessen, ich hab gerade nochmal nachgeschaut... Ich hab im 3 Lehrjahr gerade mal 800 Euro Brutto verdient (653Euro Netto rausbekommen) und auf meinem Lohnsteuerbescheid 2015 steht 0,00 Euro Eingezahlt unter Zeile 3 einbehaltene Lohnsteuer.

Von daher kann ich weder Fachbücher noch Fahrtkosten absetzen oder? außerdem kann ich ja nur 4 Jahre Rückwirkend die Erklärung abgeben sprich 01.01.2014 wäre noch möglich aber darunter eh nix mehr oder?
muemmel
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von muemmel »

und auf meinem Lohnsteuerbescheid 2015 steht 0,00 Euro Zahlt man nichts, kriegt man nichts wieder - die Erklärung für 2015 können Sie sich dann wohl sparen. Es wundert mich aber - Sie schrieben doch, Sie seien seit 2,5 Jahren berufstätig. Da ging ich davon aus, daß Sie so Mitte 2015 angefangen haben, als Fachinformatiker zu arbeiten - wurden da keine Steuern gezahlt?
außerdem kann ich ja nur 4 Jahre Rückwirkend die Erklärung abgeben sprich 01.01.2014 wäre noch möglich aber darunter eh nix mehr oder? Das ist richtig, aber hier mangels in der Ausbildung gezahlter Steuern nicht relevant.
Max93
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von Max93 »

Zahlt man nichts, kriegt man nichts wieder - die Erklärung für 2015 können Sie sich dann wohl sparen. Es wundert mich aber - Sie schrieben doch, Sie seien seit 2,5 Jahren berufstätig. Da ging ich davon aus, daß Sie so Mitte 2015 angefangen haben, als Fachinformatiker zu arbeiten - wurden da keine Steuern gezahlt?
Danke erst nochmal für Deine Antwort. Also nicht ganz, die Firma hat keine Azubis übernommen sondern nur Ausgebildet und ich konnte mich danach erst mal auf Berufssuche begeben. Ich hab dann aber im gleichen Jahr am 01.12.2015 angefangen zu arbeiten und hab für den 1 Monat ca. 320 Euro Lohnsteuer bezahlt.
Aber ich glaub diese Lohnsteuer kann ich nicht für die Fahrten oder Fachbücher meiner Ausbildung in der anderen Firma nutzen oder?
3.
Man kann ja auch nur soviel zurück bekommen, wie man Lohnsteuer eingezahlt hat oder? also wenn ich z.b. 3.840 Euro Lohnsteuer im Jahr eingezahlt habe, könnte ich auch maximal soviel wiederbekommen oder?
muemmel
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von muemmel »

Aber ich glaub diese Lohnsteuer kann ich nicht für die Fahrten oder Fachbücher meiner Ausbildung in der anderen Firma nutzen oder? Doch. Abgerechnet wird nach Kalenderjahren. Insofern sollten Sie dringend eine Erklärung für 2015 abgeben.
also wenn ich z.b. 3.840 Euro Lohnsteuer im Jahr eingezahlt habe, könnte ich auch maximal soviel wiederbekommen oder? So ist es.
muemmel
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von muemmel »

Noch ein Nachtrag zu 2015: Mit 6 Monaten Ausbildungsvergütung und einem Monat Gehalt sind Sie doch vermutlich gar nicht über den Grundfreibetrag (8.472 Euro) gekommen. Insofern kriegen Sie ohnehin alle Steuern wieder, und das sogar ohne Angabe irgendwelcher Werbungskosten.
Max93
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von Max93 »

Okay verstehe, Danke für die Aufklärung.
Also wenn ich meine 6 1/3 Monate Ausbildungsvergütung (Brutto) mit dem 1 Monat normales Arbeiten zusammenrechne komme ich auf 7.766Euro Brutto Jahreseinkommen. In dem 1 Monat wo ich normal gearbeitet habe, habe ich ca. 320 Euro Lohnsteuer gezahlt.

2015 habe ich schon mal eine Steuererklärung abgegeben, aber nur die Fahrtkosten für den einen Monat berechnet und hab 379 Euro zurück bekommen, also etwas mehr als wie ich Lohnsteuer eingezahlt habe, wie ist sowas möglich und kann ich trotzdem nochmal eine neue Steuererklärung abgeben?
Max93
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von Max93 »

Nachtrag: Ich hab den "Verlustvortrag" jetzt so verstanden, dass man auch als Azubi eine Steuererklärung machen kann, sofern man keine Lohnsteuer bezahlt hat und somit der Grundfreibetrag unter 8000 Euro liegt.

Es wird zwar dann nichts zurückgezahlt, aber sobald man anfängt zu arbeiten, kriegt man das alles wieder.
Oder versteh ich da jetzt was falsch?
muemmel
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von muemmel »

Oder versteh ich da jetzt was falsch? Aber komplett - für einen Verlustvortrag braucht man einen Verlust. Ein Azubi hat keine Verluste. Ein Einkommen unter dem GFB ist nämlich kein Verlust - ein Einkommen unter null ist ein Verlust. Man müßte also mehr Kosten als Einkommen haben - das dürfte bei Azubis so gut wie nie vorkommen.

2015 habe ich schon mal eine Steuererklärung abgegeben, aber nur die Fahrtkosten für den einen Monat berechnet und hab 379 Euro zurück bekommen, also etwas mehr als wie ich Lohnsteuer eingezahlt habe, wie ist sowas möglich und kann ich trotzdem nochmal eine neue Steuererklärung abgeben? Jetzt wird es langsam wirr - es völlig schnuppe, wann Sie eine Erklärung abgeben. Für welches Jahr - darauf kommt es an. Und mehr zurückkriegen als man eingezahlt hat ist nur insoweit möglich, als daß Rückzahlungen verzinst werden - aber eben auch nicht sofort, sondern erst nach längerer Zeit.
Max93
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von Max93 »

muemmel hat geschrieben: 19. Mär 2018, 11:37 Noch ein Nachtrag zu 2015: Mit 6 Monaten Ausbildungsvergütung und einem Monat Gehalt sind Sie doch vermutlich gar nicht über den Grundfreibetrag (8.472 Euro) gekommen. Insofern kriegen Sie ohnehin alle Steuern wieder, und das sogar ohne Angabe irgendwelcher Werbungskosten.
Aber komplett - für einen Verlustvortrag braucht man einen Verlust. Ein Azubi hat keine Verluste. Ein Einkommen unter dem GFB ist nämlich kein Verlust - ein Einkommen unter null ist ein Verlust. Man müßte also mehr Kosten als Einkommen haben - das dürfte bei Azubis so gut wie nie vorkommen.
Richtig, aber ich hab ja keine Steuer gezahlt in der Ausbildung und ein Verlustantrag kann ich ebenfalls nicht stellen.
Also für die Jahre 2012, 2013, 2014 kann ich auf jeden Fall nichts zurückbekommen. Höchstes für das Kalenderjahr 2015 aber da hab ich ja schon 379 Euro Steuern zurückbekommen obwohl ich nur 320 Euro Lohnsteuer (Gesamt) eingezaht habe.

Wenn ich jetzt nochmal eine Steuererklärung für 2015 abgebe und die 6 1/3 Monate Fahrtkosten eintrage bekomme ich wahrscheinlich auch nicht mehr zurück eben wegen den zu wenig eingezahteln Lohnsteuer, außerdem müsste ich auch noch ein Steuerbescheid Einspruch für 2015 einlegen oder nicht ?
muemmel
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Re: Berufsausbildung - Sonderausgaben - Zeile 43

Beitrag von muemmel »

Wenn ich jetzt nochmal eine Steuererklärung für 2015 abgebe Sie können nicht zwei Erklärungen für ein Jahr abgeben.
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