Hi,
ich habe eine relativ einfach Frage an euch. Mein Steuerberater und ich haben meine Erklärung fehlerfrei beim Finanzamt eingereicht. Leider fehlten beim Bescheid vom Finanzamt gut 1.000 Euro von dem, was der Steuerberater vorher berechnet hatte. Mein Steuerberater hat anschließend Widerspruch eingelegt.
In der Korrektur habe ich die fehlenden 1.000 Euro nachgezahlt bekommen. Leider auch eine saftige Rechnung meines Steuerberaters, der den Einspruch einreichte und wohl noch 1-2 Korrespondenzen mit dem Finanzamt hatte, um den Fehler zu diskutieren. Wie gesagt, der Fehler lag lt. meines Steuerberaters zu 100% beim Finanzamt.
Ehrlicherweise sehe ich mich aber nicht in der Schuld, nun die saftige Rechnung für den Zusatzaufwand (Zusatzkosten für den Steuerberater) zu zahlen, der durch Fehler des Finanzamtes entstand.
Wie seht Ihr das?
DANKE
Karina
Fehler beim Finanzamt, wer zahlt den Steuerberater
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Re: Fehler beim Finanzamt, wer zahlt den Steuerberater
wie hoch ist die "saftige" Rechnung?
Re: Fehler beim Finanzamt, wer zahlt den Steuerberater
Grundsätzlich gibt es die sog. Amtshaftung:
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2013/07/10/amtshaftung-der-steuerbehorden-wo-verlauft-die-grenze-der-kostenfreiheit-des-einspruchsverfahrens/
Die Ansprüche durchzusetzen, ist aber nicht einfach, von daher ist die Frage der Vorschreiberin absolut gerechtfertigt. Bei einer Bemessungsgrundlage von 1.000 € kann die Rechnung so 'saftig' eigentlich nicht sein.
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2013/07/10/amtshaftung-der-steuerbehorden-wo-verlauft-die-grenze-der-kostenfreiheit-des-einspruchsverfahrens/
Die Ansprüche durchzusetzen, ist aber nicht einfach, von daher ist die Frage der Vorschreiberin absolut gerechtfertigt. Bei einer Bemessungsgrundlage von 1.000 € kann die Rechnung so 'saftig' eigentlich nicht sein.