Hallo,
ich habe Fragen zu den Fahrtkosten bzw. in welchen Fällen man sie als Werbungskosten angeben könnte.
Eine Freundin und ich machen gerade unsere erste Steuererklärung. Wir haben uns bereits im Internet informiert, aber die Frage zu den Fahrtkosten blieb leider offen.
Fall 1:
Der Arbeitgeber zahlt “Fahrtkosten“. Jedoch werden diese nicht nach Kilometern, sondern für die Fahrtzeit (und davon auch nur die Hälfte der Zeit) berechnet. Außerdem werden diese zum Brutto-Einkommen hinzugerechnet und normal besteuert.
Kann ich in diesem Fall zusätzlich die Pendlerpauschale als Werbungskosten angeben?
Fall 2:
Der Arbeitgeber zahlt eine Kilometerpauschale für den Hin- und Rückweg (0,13 € pro Kilometer). Diese wird ebenfalls wie im ersten Fall besteuert.
Kann man in diesem Fall zusätzlich die Pendlerpauschale als Werbungskosten angeben?
Kann uns hier jemand weiter helfen?
“Fahrtkosten“ vom Arbeitgeber
Re: “Fahrtkosten“ vom Arbeitgeber
Hallo,
in beiden Fällen ist die Fahrtkostenerstattung gar keine (im steuerrechtlich Sinne), es ist Lohn.
Also kann jeweils die volle Entfernungspauschale abgesetzt werden.
Stefan
in beiden Fällen ist die Fahrtkostenerstattung gar keine (im steuerrechtlich Sinne), es ist Lohn.
Also kann jeweils die volle Entfernungspauschale abgesetzt werden.
Stefan