Guten Tag zusammen,
ich frage mich gerade wie das genau mit dem Verlustvortrag funktioniert. Situation: ich schließe im Sommer ein Studium ab (meine erste Ausbildung). Danach mache ich eine Pilotenausbildung, Kostenpunkt ca. 70000€. Dies ist dann meine Zweitausbildung, also kann ich die Kosten doch in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen oder?
Angenommen zwei oder drei Jahre später, wenn die Ausbildung vorüber ist, fange ich an zu arbeiten und verdiene z.B. 40000€ Brutto im ersten Jahr. Muss ich dann wegen des Verlustvortrags keine Einkommenssteuer bezahlen? Wie ist das im zweiten Jahr? Würden dann die "restlichen" 30000€ abgezogen und ich müsste nur 10000€ Einkommen versteuern?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Verlustvortrag Zweitausbildung
Re: Verlustvortrag Zweitausbildung
Sie haben das völlig richtig verstanden. Allerdings werden Einnahmen, die Sie während der Ausbildung haben, natürlich mit den Kosten der Ausbildung verrechnet. Oder leben Sie da komplett von Ersparnissen?
Re: Verlustvortrag Zweitausbildung
Alles klar vielen Dank. Genau ein Großteil wird von Ersparnissen gedeckt, würden Unterhaltszahlungen der Eltern auch als Einnahmen angerechnet?
Re: Verlustvortrag Zweitausbildung
würden Unterhaltszahlungen der Eltern auch als Einnahmen angerechnet? Nein.
Re: Verlustvortrag Zweitausbildung
Klasse, danke für die schnelle um kompetente Hilfe!