Absetzbarkeit Gebäudeschaden

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Geizhals
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Registriert: 29. Nov 2017, 16:48

Absetzbarkeit Gebäudeschaden

Beitrag von Geizhals »

die Gebäudeversicherung hatte ich nie von der Steuer abgesetzt da es m.E. zur Sachversicherung gehört und nicht absetzbar ist.

Dieses Jahr hatten wir jedoch einen Gebäudeschaden. Ein Teil wird durch die Versicherung erstattet, ein Teil (Verbesserung) haben wir selbst bezahlt.
Ich nehme an daß daher die Handwerkerleistungen von der Steuer nun absetzbar sind.
Lassen sich nun die Handwerkerleistungen beider Rechnungen von der Steuer absetzen, also auch der Rechnung bei der wir den Schaden von der Versicherung bezahlt bekommen haben? Wie verhält es sich wenn wir einen Versicherungsbeitrag an die Versicherung überweisen, die Überweisung der Handwerkerrechnung von der Versicherung direkt an den Handwerker ging.

Wie verhält es sich wenn 20% der Wohnung vermietet ist. Können wir dann 80% der Handwerkerleistung erstattet bekommen und 20% dann bei Vermietung und Verpachtung absetzen? Oder können wir 100% als Sonderausgaben geltend machen?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Absetzbarkeit Gebäudeschaden

Beitrag von schlauelia »

man kann nur Ausgaben absetzen, die man auch bezahlt hat - also, alles was die Versicherung zahlt, muss gekürzt werden:auch anteilig bei den Lohnkosten der Handwerkerrechnungen, die ja immer unbar bezahlt werden müssen!

Wenn anteilig vermietet wird, muss aufgeteilt werden: 80:20!

Und die Handwerkerrechnungen werden auch nicht erstattet, sondern vom Lohnanteil werden 20% bei der ESt-Schuld abgezogen.

Lia
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